Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
im vorliegenden Fall würde es nach der Regel betroffen haben,
fl. | kr. | |
Von den zwey Erben in die gemeine Hand | 4 | – |
Konnte keiner von ihnen das Haus annehmen, so waren sie weiter nichts schuldig, sondern der fremde Käufer mußte das Kaufhandlohn entrichten. | ||
Nahm aber einer von beyden das Haus an, so mußte er dem andern seinen Antheil abkaufen und diesen verhandlohnen | 2 | – |
Herrschaftl. Siegelgeld | – | 36 |
6. | 36. | |
So viel gebühret der Herrschaft. Gleichwohl wird meistentheils bey dem Erbhandlohn eine Erbsportion frey passirt und nur eingezogen | 2 | – |
An sogenannten Auskaufshandlohn von dem Theil, den ein Erbe dem andern abkaufet | 2 | – |
4. | – |
Die Amtsgebühren sind nicht überall gleich, aber aller Orten regulirt. Im Ganzen darf ich kühnlich behaupten, daß die Unterthanen in reichsritterschaftlichen Ämtern viel gelinder als anderswo in Handlohnsfällen gehalten werden.[1]
- ↑ Wir bitten Herrn Rebmann, in Orten nachzufragen, wo ritterschaftliche und Bambergische Unterthanen zugleich wohnen; wer unter beyden in Handlohnsfällen besser gehalten werde. Das Resultat wird gerade gegen Herrn R. ausfallen.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Christian Rebmann: Bemerkungen zu der im sechsten Hefte des zweyten Bandes dieses Journals unter den Miscellaneen 2. Seite 726. befindlichen Nachricht von der allzuweiten Ausdehnung des Handlohns in Reichsritterschaftlichen Ämtern in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bemerkungen_zu_der_im_sechsten_Hefte_des_zweyten_Bandes_dieses_Journals_unter_den_Miscellaneen_2._Seite_726._befindlichen_Nachricht_von_der_allzuweiten_Ausdehnung_des_Handlohns_in_Reichsritterschaftlichen_%C3%84mtern.pdf/4&oldid=- (Version vom 17.9.2022)
Johann Christian Rebmann: Bemerkungen zu der im sechsten Hefte des zweyten Bandes dieses Journals unter den Miscellaneen 2. Seite 726. befindlichen Nachricht von der allzuweiten Ausdehnung des Handlohns in Reichsritterschaftlichen Ämtern in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bemerkungen_zu_der_im_sechsten_Hefte_des_zweyten_Bandes_dieses_Journals_unter_den_Miscellaneen_2._Seite_726._befindlichen_Nachricht_von_der_allzuweiten_Ausdehnung_des_Handlohns_in_Reichsritterschaftlichen_%C3%84mtern.pdf/4&oldid=- (Version vom 17.9.2022)