Seite:Berichtigungen und Anmerkungen zu der zu Weissenburg herausgegebenen neuen Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften.pdf/11

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 Daselbst: das Schloß zu Thierstein brannte der Burggraf zu Meissen, Heinrich Reuß zu Plauen schon 1553, nicht erst 1554 ab, und steht nebst einigen Gemäuer nur der Thurm noch.

 Daselbst: Biebersbach, zum Unterschied von einem andern bey Wunsiedel gelegenen, vielleicht wegen seines von je her dort stark getriebenen Bergbaues Rothen Bibersbach beygenannt, ein Dorf, bey welchem auch ein Sauerbrunnen ist, gehört nicht nach Arzberg, sondern ins Amt Thierstein.

 Daselbst: In Schirnding ist kein Amt, sondern bloß ein fürstlicher Zoll-Einnehmer, Examinator und Garnisoner in einer Person.

 Hohenberg – Gränzschloß – hat keine Besatzung, sondern 12 Garnisoner verrichten hier und am Paß zu Schirnding wechselsweise die Wache. Die Canonen sind weggeschafft, und alles, was einer Bevestigung ähnlich schien, fast gänzlich abgetragen.

 Fischern am rechten Ufer der Eqer steht nicht bloß in Bayreutischem Schutz, sondern liegt auch im Bayreutischen Territorio, und heißt daher Markgräfisch Fischern, zum Unterschied von dem am linken Ufer liegenden und Egrisch Fischern beygenannten.