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Reichsverband der deutschen Presse: Landesverband Berlin: Berufsverbot Stuckenschmidt

Landesverband Berlin
im Reichsverband der deutschen Presse Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rechtsabteilung. Berlin W 35, 4. 12. 1934.
Tagebuch Nr. L. V. 14/MM/Boe. Tiergartenstraße 16 (Haus der deutschen Presse)
 (In der Antwort anzugeben.) Fernsprecher: B 2 Lützow 2178
Postscheckkonto: Berlin 306 62 (Walter Steinberg)


Herrn Hans Heinz Stuckenschmidt,
Berlin-Wilmersdorf,
Hohenzollerndamm 3.

Ihre auf Widerruf erfolgte Eintragung in die Berufsliste der Schriftleiter habe ich gelöscht, da Sie nicht die Eigenschaften haben, die die Aufgabe der geistigen Einwirkung auf die Öffentlichkeit erfordert (§ 5 Ziff. 7 des Schriftleitergesetzes).

Sie sind Musikkritiker und hätten als solcher für die Zukunft die erzieherische Aufgabe zu erfüllen, das Deutsche Volk einer wahren deutschen Kultur und Kunstpolitik zuzuführen. Die Gewähr, dass Sie diese Aufgabe erfüllen können, bieten Sie nach Ihrem Verhalten vor der Machtübernahme als Musikkritiker und Ihrer Einstellung zur Musik überhaupt nicht. Sie haben vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialistische Partei durch Ihre Kritiken zersetzend gewirkt. Dabei soll dahin gestellt bleiben, dass Sie sich in hohem Masse und ganz subjektiv für die atonale Musik eingesetzt haben.

Abseits von dieser musikfachlichen Kritik und Einstellung liegen aber Ihre Beschimpfungen der Musik und des gesamten deutschen Musiklebens. Sie haben damit deutlich zu erkennen gegeben, dass Sie im Grunde genommen ein negativ eingestellter Mensch sind, ein Kritiker, der sich dazu hinreissen lässt, sein eigenes Fachgebiet in den Schmutz zu ziehen. Ein solcher Kritiker ist für den heutigen Staat nicht tragbar.

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Reichsverband der deutschen Presse: Landesverband Berlin: Berufsverbot Stuckenschmidt. ohne, Berlin 1934, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Berufsverbot_Stuckenschmidt.pdf/1&oldid=- (Version vom 31.7.2018)