Seite:Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen.pdf/10

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

So ungnädig indessen das vorstehende Schreiben immer ist, und so sehr es manchen andern beym Bewußtseyn seiner Redlichkeit niedergeschlagen haben möchte, so wenig brachte es den Superintendenten zu N. aus der Fassung. Schon am 20sten desselben Monats war es nicht nur von ihm auf das standhafteste beantwortet, sondern auch ein Gutachten beygefüget, welches, die alte Schreibart abgerechnet, in allem Betracht vortrefflich ist. Ich hoffe mir durch deren Publication einiges Verdienst zu erwerben. Hier also die Abschrift.

 Durchlauchtigster Markgraf,
 Gnädigster Fürst und Herr!

Ew. Hochf. Durchl. sind allzumilde und wider die Wahrheit berichtet worden, daß ich die mir subordinirten Geistlichen, wegen Veräusserung der Pfarrgüter, durch ein erlassenes Circulare aufgewiegelt und verhetzet hätte. Ich habe nichts gethan, als was Ew. Hochf. Durchl. gnädigster Willensmeinung, daß Niemand zum Austausch der Pfarrgüter gezwungen werden solle, dann dem erlassenen Consistorial-Ausschreiben gemäß ist, welches mir befohlen hat, diese Ew. Hochf. Durchl. gnädigste Gesinnung meinen Capitularen zu eröffnen und sie zu instruiren „daß diejenigen Geistlichen, welchen etwan die Güter de facto entzogen werden wollten, in sich gehen, ihre