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Seite:Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen.pdf/15

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I.) Ihro Hochf. Durchl. und Dero Cammer-Intraden wenig nützlich, wo nicht gar schädlich,
II.) den Unterthanen, die sie kaufen, nicht vortheilhaft, sondern nachtheilig,
III.) den Pfarreyen, wo nicht pro nunc, doch pro futuro, aller Vermuthung nach, schmälerlich und unersetzlich,
IV.) dem ganzen Evangelischen Kirchenwesen dieses Landes gefährlich, und daher
V.) Gewissens halber sehr bedenklich.


Erstlich

ist sie Ihro Hochf. Durchl. und Dero Cammer-Intraden wenig nützlich, wo nicht gar schädlich. Denn

1) scheinet das Absehen nicht zu seyn, daß der zu erlösende Kaufschilling auf ein sicheres Capital ausgeliehen und die jährl. Zinsen davon erhoben werden sollen:

2) Das Äquivalent, so die Geistlichen bekommen, soll entweder in abzutrettenden herrschaftlichen Zehenden, Gülden, und Getraidern, oder baarem Geld bestehen, so von den Herrschaftlichen Ämtern soll abgetretten oder jährlich abgegeben werden. Es sey aber, welches da wolle, so gehet es alle Jahre an den Cammer-Revenüen ab, und diese werden um so viel geringer.

3) Wollte dagegen eingewendet werden, daß dieser Abgang durch den jährl. Canonem, den man auf solche Güter lege, dann durch das Lehengeld