ersetzet werde; so ist theils unbegreiflich, daß sich beydes so hoch erstrecken könne, theils müßte man vermuthen, daß diese Güter nicht unter dem halben wahren Werth verkauft würden, um desto höher in jährliche Abgaben gelegt werden zu können. Und würde unwidersprechlich folgen, daß das Äquivalent, so die Geistlichen erhielten, an den wahren Werth der Güter nicht reichte.
4) Des ansehnlichen quanti nicht zu gedenken, welches durch die Diätengelder der Hochf. Commissarien und ihrer Bedienten absorbiret wird: Auch nicht zu gedenken, was die Beamten, Viertelleute u. d. g. die zur Taxation der Güter gezogen werden müssen, für ihre Mühe erheben;
5) So muß nothwendig der Hauptstuhl vom Capital oder Kaufschilling sehr verringert und der gehoffte Nutzen nicht erreichet werden.
6) Bedenket man endlich, daß man einer jeden Pfarr wenigstens etwas von Gütern lassen müßte; ferner daß die vielen adelichen patroni nicht geschehen lassen werden, daß von ihren Pfarreyen nur das mindeste verkauft werde, noch weiter, daß viele immediate Pfarreyen und Diakonate ohnehin so wenig Güter besitzen, daß man ihnen nichts abnehmen kann, und daß die Geistlichen in den Hauptstädten a potiori gar keine Feldgüter haben; So kann man leicht den Schluß machen, daß kein so grosses Capital, deductis
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 449. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/16&oldid=- (Version vom 13.9.2022)