Cameralisten und Beamte werden es noch besser zu deduciren wissen.
6) Ob der Unterthan großen Seegen von oben herab dabey haben werde, wenn er milde Stiftungen an sich bringt, deren Veräusserung mit so viel Unseegen und Flüchen beladen ist? wird die Zeit lehren.
7) Es kann die Zeit kommen, daß bewegende Ursachen die Reluition der Pf. G. eben so nothwendig machen, als vor einigen Jahren die Hospitalgüter zu Hof, oder daß sie von Successoribus am Regimente dereinstens reclamiret werden. Wo will sodann der Unterthan sein Geld wieder bekommen? Gesetzt, er bekommt den Kaufschilling wieder; so ist doch sein Lehengeld, Schreibgebühren und andere Kosten verlohren.
wird den Pfarreyen, wo nicht pro nunc, doch pro futuro der Verlust der Güter, allem Vermuthen nach, unersetzlich; und den Geistlichen dürfte mit der Zeit das Brod so schmal und kümmerlich zugeschnitten werden, daß sie nicht subsistiren können. Denn
1) Obschon Serenissimus pro nunc die fürstrühmliche und löbliche Vorsorge tragen, und deßwegen die geschärftesten Befehle an die Beamten ergehen lassen, das Äquivalent den Geistlichen, es sey an Getraid oder Geld, alle Jahre richtig abzugeben; so kann doch niemand pro futuro
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 451. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/18&oldid=- (Version vom 13.9.2022)