besonders auf dem Lande, vernehmen würde, so zweifle ich nicht, man würde viele solche Klaglieder hören.
6) Wenn der Landgeistliche seine eigenen Pf. G. bauet; so bietet in der Haushaltung eines dem andern die Hand. Er bringt sich mit den Seinigen das Jahr über durch, obschon oft kümmerlich genug. Muß er aber Jahr und Tag warten, bis er vom Beamten etwas herausbettelt, so muß er eine Weile auf Borg und Schulden leben, und was er endlich bekommt, zu deren Tilgung anwenden und wieder von vorn anfangen auf Schulden zu leben.
7) Sollte vollends das arme Land mit Kriegstroublen heimgesucht werden, wie die gegenwärtigen critischen Zeiten drohen, (doch Gott wolle sich unser erbarmen und solche Noth gnädiglich abwenden) wie würde es alsdann aussehen, wenn bey solchen Fällen alle öffentliche Fonds und Cassen hergeben müssen, was sie haben und vermögen? Wo wollen dann die armen Pfarrer nur das tägliche Brod hernehmen? Es ist wahr, daß in solchen Fällen Große und Kleine leiden müssen. Es ist aber auch wahr, daß der Feind Grundstücke der Pfarreyen nicht mit wegnehmen kann. Trifft die Noth diesen oder jenen Geistlichen 1. 2. 3. Jahre; so kann er sich dazwischen, oder nachher wieder helfen. Herrschaftliche Cassen aber werden in solcherley Troublen insgemein auf so viele Jahre erschöpft, daß die Landesherrschaft sich selbst kaum helfen kann. Wie wird da der arme Pfarrer von den Ämtern
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 454. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/21&oldid=- (Version vom 13.9.2022)