Gloire seines protestantischen Landesfürsten, welcher sich gegen alle vorherigen fälschlichen Aufbürdungen als ein standhafter Bekenner und Verehrer der protestantischen Religion vor aller Welt so eclatant legitimiret hat, von den Lästerungen widriger Religionsverwandten sollte angetastet werden. Und welcher gewissenhafte Geistliche kann dazu schweigen, wenn er nicht Pflicht und Gewissen vergessen will? Es ist und bleibet demnach die Veräusserung der Pf. G. auch eine Sache, die Gewissenshalber sehr bedenklich ist. N. den 20sten Oct. 1756.
Supplementum ad Momentum III. Es ist eine bekannte Sache, daß einige Pfarreyen in alieno territorio benachbarter Römischkatholischen Staaten liegen, und daß viele Gränz-Pfarren sich zwar in diesseitigem territorio befinden, aber viele, und oft die meisten ihrer Pf. G. liegen in vicino alieno territorio, und haben wohl den größten Theil ihrer Einkünfte selbst von benachbarten Katholischen oder von ansehnlichen adelichen Geschlechtern, nach uralten Stiftungen zu erheben. Nun wird man zwar diesseits auf die Veräusserung oder Vertauschung solcherley Pf. G. keinen Anschlag machen können. Aber billig muß man besorgen, daß solche Vicini auch zufahren, und zu ihrem Vortheil mit Veräusserung oder Vertauschung dergleichen Pf. G. eben also handeln. Das principium: Was einem Theil recht ist, ist dem andern billig, würde sie dabey unterstützen. Wie schlechte
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 461. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/28&oldid=- (Version vom 13.9.2022)