der Geistlichen Willen zuzufahren, sondern nur diejenigen Pfarrgüter zu verkaufen, welche diese und jene Geistliche zur Erleichterung der beschwerlichen Ökonomie gegen ein Äquivalent gern abtreten wollen. Man will auch wissen, daß dem einen oder andern der Herren Commissarien die ad Consistorium, und von diesem ad Serenissimum gelangten Beschwerungen, daß sie ihr Commissoriale den Geistlichen nicht in Extenso, sondern nur Extractsweise communicirten und die Pfarrgüter mit Gewalt verkauften, zur Verantwortung zugeschickt worden seyen.
Ich finde mich Amts- und Gewissenshalber verbunden, meinen Herren Capitularen solche Umstände durch dieß Circulare eiligst zu eröffnen, und Dieselben dahin zu instruiren, daß Sie von dem einruckenden Herrn Commissario sich zuvörderst das Original-Commissoriale in Extenso vorlegen lassen, wider alle zu brauchende Gewalt bescheiden protestiren, in keinen Verkauf der Pfarrgüter (es wäre denn, daß dieselben selbst der Pfarre es convenabel erachteten) sich einlassen, und zu erkennen geben, daß Sie ad Serenissimum und Dero nachgesetztes Consistorium ihre unterthänige Gegenvorstellungen und rationes in contrarium vorher einschicken und nähere Verhaltungsbefehle erwarten müßten. Wie denn Dieselben casu existente alles mögliche und äusserste abzuwarten, auch sogleich ihre Gegenvorstellungen ad Consistorium einzuschicken und von Demselben eine nachdrückliche Secundirung gewiß zu erwarten haben. Ich selbst habe auch beschlossen,
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 438. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/5&oldid=- (Version vom 13.9.2022)