eine besondere unterthänigste Vorstellung an Serenissimum, und zwar durch einen solchen Weg, nächster Tagen, ergehen zu lassen, durch welchen ich hoffe, daß es Deroselben Selbst ad manus komme, und nicht unterschlagen werden könne. Wir wollen unterdessen anhalten im Gebet, daß Gott Serenissimi Herz zu demjenigen lenke, welches die jetzige und künftige Noth der armen Geistlichen abwende etc. etc.“
Um die Sache richtig beurtheilen zu können, erachte ich für nöthig, auch das in derselben ergangene Consistorial-Rescript in Abschrift beyzufügen. Es ist vom 15ten desselben Monats, und folgenden Inhalts:
Es kann nicht unbekannt seyn, was massen die Veräusserung der Kirchen- und Pfarrgüter sowohl seit Anfang dieses Säculi, als auch neuerlich in Bewegung gekommen, auch von Ihro regierenden Hochf. Durchl. zur Vornehmung sothaner Veräusser- oder Vertauschung besondere Commissarien gnädigst ernennet worden. Nachdem man aber von Consistorii und schweren Pflichten halber nicht umhin gekonnt, Höchstgedachter Ihro Hochf. Durchl. durch submissest wiederholte Gegenvorstellungen des mehrern umständlich unterthänigst zu deduciren, was massen es auf keinerley Art möglich, daß den Geistlichen ein so sicheres und ausreichendes Äquivalent, als die bereits besitzenden liegenden Güter sind, könne ausgemacht
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 439. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/6&oldid=- (Version vom 13.9.2022)