durch dessen ganzen Inhalt die Gränzen seines Amtes keineswegs überschritten hat; (denn da der Mann unmittelbar von der Residenz und dem Consistorio herkam, folglich dessen Gesinnung wußte; so kann man nicht sagen, daß er sein Circular nicht vor Erhaltung des Consistorialrescripts habe erlassen dürfen,) so zog ihm jenes doch viel Verdruß zu. Das Wahrscheinliche bey der Sache ist, daß einer oder der andere von den fürstl. Commissarien zu seinen bey Zeit und wohl instruirten Capitularen gekommen seyn, bey diesen unerwarteten und standhaften Widerstand gefunden haben, und dadurch bewogen worden seyn mögen, das fürstliche Cabinet, und durch dasselbe den guten Markgrafen Friedrich selbst wider ihn zu reizen. Und darin verfehlten sie ihre Absicht ganz und gar nicht. Denn er erließ folgendes ungnädige Cabinetschreiben an den Superintendenten zu N.
Friedrich M. z. B. C.
Unsern gnädigen Gruß zuvor.
Würdiger, lieber Getreuer!
Wir haben höchst mißfällig vernehmen müssen, daß Ihr Euch nicht entblödet, Eure Capitulares durch ein besonderes Circulare wider den Austausch der Pfarrgüter aufzuwiegeln. Damit nun
X. Y.: Beschluß des Schreibens aus dem Hohenlohischen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 441. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschlu%C3%9F_des_Schreibens_aus_dem_Hohenlohischen.pdf/8&oldid=- (Version vom 13.9.2022)