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V.
Beschreibung der Gewohnheiten bey den im Eichstättischen üblichen Heyrathspacten.
§. 1.
Die in dem Hochstifte Eichstätt gewöhnlichen Heyrathspacten lassen sich auf diese drey Fälle zurückführen, daß sie alle entweder auf die Gemeinschaft der Güter, oder auf einen Kindestheil, oder auf die Widerlage, eingerichtet werden,
§. 2.
Zwey ledige Personen, wenn sie einmahl ihr eigenes Vermögen haben, desselben mächtig sind, und nicht mehr unter der väterlichen Gewalt stehen, können so, wie die Wittwer und Wittwen ohne Kinder, eine von diesen drey Arten nach Belieben wählen, nur daß
§. 3.
die Ehe nicht in Winkeln, im Trunke oder unbedachtsam geschlossen werde, und
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Anonym: Beschreibung der Gewohnheiten bey den im Eichstättischen üblichen Heyrathspacten in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 473. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_der_Gewohnheiten_bey_den_im_Eichst%C3%A4ttischen_%C3%BCblichen_Heyrathspacten.pdf/1&oldid=- (Version vom 31.7.2018)
Anonym: Beschreibung der Gewohnheiten bey den im Eichstättischen üblichen Heyrathspacten in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 473. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_der_Gewohnheiten_bey_den_im_Eichst%C3%A4ttischen_%C3%BCblichen_Heyrathspacten.pdf/1&oldid=- (Version vom 31.7.2018)