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von Mergentheim, welcher 1446 seine gültbaren Güter an die Grafen von Hohenlohe verkaufte. Von den Herrn v. Stetten erwarben die Grafen von Hohenlohe weitere Rechte und Besitzungen (1532). Eb. bildete deshalb seit dem 16. Jahrhundert ein Ganerbendorf. 1598 hatte der Deutschorden und Hohenlohe je 1/4, die Herrn von Stetten die Hälfte von Eb. Um die hochfraischliche Obrigkeit wurde von den Gauerben aufs heftigste gestritten bis zum Ende des deutschen Reiches. Erst sprach dieselbe Hohenlohe-Langenburg, dann im 18. Jahrh. Hohenlohe-Bartenstein an (Bundschuh Lex. v. Franken 1, 667). Die Inspektion über die Kirche stand Hohenlohe-Langenburg zu. Bis 1819 gehörte Eb. zur politischen Gemeinde Buchenbach, ist aber seitdem eine selbstständige Gemeinde. Nach Notizen des Pf. Sülzer v. Unterregenbach besaßen die Eberbacher große Freiheiten, waren frei von allem Zehnten (ausgenommen wenige Äcker), vom Umgeld und Zunftzwang. Die Kelter gehörte den Herrn von Stetten, die dafür etwas Windwein bekamen, ebenso besaßen sie einen großen Reichthum in ihren Gemeinde- und Privatwaldungen. Die älteren Leute erklärten diese Freiheiten als den Lohn der Unterthanentreue im Bauernkrieg, was aber unrichtig ist, s. unten Reg. Der Stettensche und Hohenlohische Theil von Eberbach kam 1806, der Deutschordensche 1809 an Württemberg.

1226 trägt Walter v. Langenberg seine Herrschaft, darunter auch Eberbach, dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Mon. b. 37, 221. Stäl. 2, 571.

1297 Aug. 24. Kraft von Hohenlohe bestätigt die Schenkung Konrad Reiz und seiner Gattin Hedwig, welche 8 Pfd. Heller und 5 Schill. zu Eberbach und Otzenrode an das Deutschordenshaus in Mergentheim gaben. W. F. 1848, A. 9.

1297 Aug. 24. geben Gottfried von Stetten und seine Gattin Hedwig v. Rechenberg 8 Pfd. weniger 8 Heller Gült zu Eb. an den Deutschorden, was der Lehensherr Kraft von Hohenlohe bestätigt. W. F. 1848, A. 9.

1318 verkauft Gernot v. Stetten, genannt v. Buchenbach und seine Gattin Gerhuse ein Gut zu Eb. um 60 Pfd. 8 Schill. an den Deutschorden. W. F. 4, 203.

1357 hat Hein. v. Bächlingen hohenloh. Lehen zu Eb. W. F. 1848, N. 1.

1399 wird Konz v. Kirchberg nach dem Tode Rabans und Friedrichs v. Kirchberg mit 2/3 v. Eberbach belehnt. Hanselm. 2, 224.

1412 Mittwoch nach Ostern belehnt Albrecht v. Hohenlohe Wilhelm v. Stetten mit den Gütern, die sein Vater Sigmund gehabt zu Eberbach. Stett. Urk.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 527. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_527.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)