Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau II 574.jpg

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Konrads von Weinsberg zurück 1448. Fortan verblieb es im Besitz der Grafschaft Hohenlohe, kam bei der Theilung 1555 an Hohenlohe-Neuenstein und theilte die Geschicke der Grafschaft Weikersheim. 1634 vom Kaiser Ferdinand II. als Besitzung des geächteten Grafen G. Friedrich sequestrirt, kam es 1637 durch Schenkung des Kaisers unter den Deutschorden, der aber 1649 den hohenlohischen Besitz in H. wieder zurückgeben mußte. Die weiteren Herrschaftsverhältnisse s. bei Hohebach und Dörrenzimmern.

Seit der Zeit Karls des Großen war Hollenbach Sitz eines Centgerichts, zu welchem der Centbezirk Weikersheim mit Schäftersheim, Nassau, Elpersheim, Bronn, Honsbronn, Queckbronn, Ebertsbronn[ER 1], Vorbachzimmern, Laudenbach, Hagen, Adolzhausen, Herbsthausen, die abgegangenen Orte Rohhof, Westerberg, Dunkenrod, Radolzhausen, Schönthal, Niederhausen, sämmtlich im Oberamt Mergentheim, aber auch Mäusberg (?), Steigerbach und Althollenbach im OA. Künzelsau gehörte. W. F. 6, 45. Die Centgrenze des Gerichts Jagstberg lief von Ailringen am Bach die Steige hinauf zwischen H. und Seelach hindurch, welches letztere aber schon zur Cent Jagstberg gehörte. An die Cent erinnert noch der Stuhlacker und der Centbaum zwischen Herbsthausen und Hollenbach. 1360 gestattete Kaiser Karl IV. Kraft von Hohenlohe, die Cent nach Weikersheim zu verlegen, doch verblieb den 3 Dörfern auf dem Eigen ihr eigenes Gericht, welchem G. Wolfgang 1603 ein eigenes Siegel, einen getheilten Schild oben mit einem halben goldenen Löwen im schwarzen Feld, unten die 2 in einander geschobenen Buchstaben H A in Gold verlieh, W. F. 4, 136. 1677 wurde in H. wieder eine Richtstätte aufgerichtet, aber 1719 wieder beseitigt, W. F. 6, 45.

Hollenbach hatte einen Graben und 2 Thorthürme, den einen gegen Herbsthausen, der vor ca. 50 Jahren abgebrochen wurde, und einen zweiten früher beseitigten gegen Ailringen zu. Nach dem Jagstberger Saalbuch hatte Jagstberg ein Öffnungsrecht an dem „alten großen Thurm gegen der Kirche“ zu. Ein Übelthäter, der sich wegen Mords oder anderer Übelthat in den Thurm flüchtete, war die nächsten 3 Tage gesichert, Wib. Band 2 S. 963–65. Der Thürmer mußte aber binnen 2 Tagen Nachricht von dem Eintreten des Missethäters geben. Nach Akten des Amts Jagstberg gab es eine Hasengasse, Hefnersgasse, eine Gluckengasse, in derselben den Wolframsthurm.

Errata

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 574. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_574.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)