Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau II 605.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

residirte, gewährte 1431 den Bürgern von Ingelfingen den Bezug der Leibsbet. Jeder Bürger wurde der Stadt nach 3jährigem Aufenthalt leibeigen, W. F. 6, 198. Beim Abzug mußte der vierte Pfennig als Nachsteuer entrichtet werden, also 25 %. Dafür mußte die Stadtmauer unterhalten werden. 1482 wurde das Stadtrecht zusammengestellt. Graf Kraft war darauf bedacht, Ingelfingen gegenüber von dem aufblühenden Künzelsau zu heben. Er arrondirte den hohenlohischen Besitz in I., indem er gemeinschaftlich mit G. Albrecht die Komburger Rechte und Besitzungen 1483 erwarb, Wib. 1, 109. Er ließ sich von Kaiser Friedrich III 1489 das Marktprivilegium für Jahrmärkte und einen Wochenmarkt ertheilen, deren Tage er gerade auf die Künzelsauer Markttage legte, W. Viertelj. 1879 S. 152 f. Kaiser Maximilian fügte dazu 1510 noch ein Marktrecht für den Nicolaustag, W. F. 6, 189. Im Zusammenhang mit der Fürsorge für Ingelfingens Blüte stand das jahrelange, endlich 1487 mit Erfolg gekrönte Bestreben, das Ruralkapitel von Künzelsau nach Ingelfingen zu legen und so Ingelfingen zum kirchlichen Mittelpunkt des großen Kapitels zu machen, Vierteljahrsh. l. c. S. 70 ff. Doch wollte es zu keiner rechten Blüte kommen. 1550 mußte Graf Albrecht die Nachsteuer vom 4. auf den 10. Pf. ermäßigen. 1609 verwandelte G. Wolfgang die ungemessenen Dienste in gemessene Abgaben und Leistungen. Die Steuern giengen oft schwer ein, da griff der Amtskeller zu dem eigenthümlichen Mittel, die Stadtthore zu schließen und Niemand auszulassen, der nicht die Zahlung nachwies, so 1677/78. Ähnliche Thorsperre trat 1696 während der Ernte ein, worüber großer Tumult entstand. Die Bürgerschaft drohte die Thore aufzuschlagen, wurde aber wegen der Revolte um 100 fl. gebüßt. Graf Christian Kraft erneuerte 1704 das Ingelfinger Stadtrecht. Die Stadt durfte von jedem neuaufgenommenen Bürger 10 fl., von jeder Frau 5 fl. Einzugsgeld erheben. Pfahlbürger durften keine aufgenommen werden. Während des 30jährigen Kriegs hatte die Stadt schwer gelitten, viele Bauplätze standen leer. 1656 ergieng der Befehl, die Plätze wieder zu besetzen. Um die Folgen der Durchmärsche abzuschneiden, legte man 1665 einen Weg hinter der Stadt herum an. Aber es fehlte der Stadt an blühenden Gewerben. Der Ertrag des Weinbaus war unsicher. Ringsum in Belsenberg, Hermuthausen, Stachenhausen, Dörrenzimmern und Niedernhall waren Zollstätten. Die Juden hatten alle Handelschaft an sich gerissen. Es waren um 1682

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 605. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_605.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)