Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau I 179.jpg

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Nachbesserung der Schläge und durch einen reichen ziemlich geregelten Oberholzstand, sowie durch schonende Entnahme von Streu. In den kleineren Gemeindewaldungen blieb vor dem Gesetz von 1875 Manches vernachläßigt, doch ist auch hier bei richtigem Entgegenkommen viel guter Wille zu finden, wie z. B. die Gemeinde Berlichingen seit kurzer Zeit mindestens 7 Ödungen auf Kalkeinhängen mit Erfolg kultivirt hat. 5% werden aussetzend als Hochwaldungen behandelt, im Übrigen ist 25–30jähriger Mittelwald eingeführt, woneben standortsgemäß vielfach größere und kleinere Partieen zum Schulbetrieb mit kürzerer Umtriebszeit ausgeschieden worden sind. Die technische Bewirthschaftung ist jetzt gesetzlich in Händen der Staats-Revierförster von Schönthal, Dörzbach und Künzelsau. Die Privatwaldungen bestehen aus etwa 60% Mittelwald, 40% Niederwald, da und dort mit eingewachsenen Nadelholzkulturen. Auf rationelle Nachbesserung wird wenig gesehen, vielmehr der kräftigen Natur die Hauptsache überlassen, übrigens haben einige größere Waldbesitzer doch auch noch schönes Oberholz. Eichenrinde wird überall geschält, wo sie anfällt. Die Waldungen des Staats und der Körperschaften werden den bestehenden Taxationsvorschriften gemäß bei den Hochwaldungen nach dem kombinirten Masse- und Flächenfachwerk, beim Ausschlagwald nach gleicher Flächeneintheilung bewirthschaftet und wird der Satz der Holz- und Streunutzung sowie der Kulturen je auf 10 Jahre festgestellt. Im Hochwald soll die Buche die Hauptholzart bilden, welcher zur Vermehrung der Rentabilität auch Eichen, Forchen und Weißtannen beigemischt werden sollen. Dabei ist die Anzucht von größeren und kleineren Horsten Fichten auf ihrem ausgeprägten Standort nicht ausgeschlossen, nach dem Grundsatz: was paßt, trägt am meisten. Auch den Weichhölzern soll ihr guter Theil gelassen werden.

Dies gilt namentlich auch für die Mittelwaldungen, in welchen neben den Weichhölzern Buche und Rauhbuche das Unterholz, Eiche, Buche, Ahorn, Esche, Forche das Oberholz bilden sollen. Natürliche Verjüngung soll womöglich gesucht werden.

Der jährliche Derbholzertrag ohne Stockholz beträgt in den Staatswaldungen des Reviers Schönthal dermalen 3584 Fm. und somit von einem ha 4,4 Fm. In den gutsherrlichen Waldungen beträgt dermalen, soweit sie im Nachhaltsantrieb stehen, der Oberholzertrag 2–2,5 Fm., wozu noch der betreffende Unterholzertrag kommt.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_179.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)