Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau I 199.jpg

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Weinzehnte zu 2/3, vom neuen Zehntdistrikt (vgl. oben bei Stetten äußeren Hauses Weinzehnte Abs. a); Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: gr. und kl. Zehnte von ca. 9 Mrg., deßgl. von einem besonders versteinten Distrikt gr., Novalzehnte zu 1/3; Staat: zu 2/3, Staat: vom alten Feld der gr. Zehnte ganz, Kartoffelzehnte nahezu ganz; Pfarrei Steinkirchen: kl., Novalzehnte zu 2/3; Schulstelle Kocherstetten: zu 1/3.

28. Laibach: Frhr. v. Racknitz: gr., kl., Heu-, Weinzehnte.

29. Laßbach: Frhr. v. Stetten inneren Hauses: Heuzehnte, gr., kl. Zehnte; b) Falkenhof – gr., kl. Zehnte; c) Kügelhof – Stetten äußeren Hauses: gr. Zehnte; Pfarrei Steinkirchen: kl. Zehnte; d) Mäusdorf – Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: Eichholzzehnte im Rück.; Staat: Novalzehnte von 1/4 Mrg., Heuzehnte von mehreren Güterstücken; e) Vogelsberg – Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: Novalzehnte im Dotel; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. und kl. Zehnte von einem bes. Distrikt, Novalzehnte am Gemeindeholz, Schlothofzehnte, Gereuthzehnte, Waldzehnte, Zehnte am Eckberg, Weinzehnte vom Eckberg, Frhr. v. Stetten-Buchenbach: kl. Schlotzehnte; von einem bes. Distrikt: gr. Zehnte; Pfarrei Steinkirchen: von demselben Distrikt: kl. Zehnte; Frhr. v. Stetten gemeinen Baues: Novalzehnte am Eckberg.

30. Marlach – Staat: gr., kl., Heu-, Weinzehnte zu 1/2; Pfarrei Marlach: zu 1/2; b) Sershof – Staat: gr., kl., Weinzehnte zu 3/4; Pfarrei Winzenhofen: zu 1/4.

31. Meßbach – Frhr. v. Palm: gr., kl., Heuzehnte.

32. Morsbach – Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: gr., kl. Zehnte zu 2/3, Novalzehnte ganz; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr., kl. Zehnte zu 1/3, Weinzehnte zu 1/3; Frhr. v. Stetten-Buchenbach: Weinzehnte zu 1/6 an 2/3, Frhr. v. Stetten inneren Hauses: zu 1/3 an 2/3; Frhr. v. Stetten äußeren Hauses: zu 1/3 an 2/3, (im „Neuer“ ganz); Frhr. v. Stetten-Bodenhof zu 1/6 an 2/3.

33. Mulfingen – Frhr. v. Stetten-Bodenhof: Heuzehnte, unterhalb des Orts ganz, oberhalb zu 1/2; Frhr. v. Stetten inneren Hauses: gr. Zehnte zu 3/16; Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: Novalzehnte; gr. Zehnte zu 4/16, kl. zu 1/2, Heuzehnte oberhalb des Orts zu 1/2, von allzehntbaren Weinbergen Weinzehnte zu 1/4, von den übrigen zu 2/3; Pfarrei Mulfingen: zu 1/3; der übrige Heuzehnte (vergl. oben); Gemeinde Mulfingen: gr. Zehnte zu 9/16, kl. zu 1/2, von altzehntbaren Weinbergen Weinzehnte zu 3/4; b) Ochsenthal – Fürst v. Hohenlohe-Jagstberg: gr., kl., Weinzehnte.

34. Muthof mit Parzellen – Staat: sämmtliche Zehnten.

35. Nagelsberg – Fürst von Hohenlohe-Öhringen: gr. und kl. Zehnte, einige Distrikte ausgenommen, Weinzehnte, Novalzehnte; Fürst v. Hohenlohe-Kirchberg: gr. und kl. Zehnte auf den bez. bes. Distrikten.

36. Niedernhall – Fürst v. Hohenlohe-Öhringen: gr. Zehnte im Neuger. ganz, gr. im Altger., bes. Distrikte ausgen. kl. Zehnte, wie beim gr. Heuzehnte im Neuger. ganz, Heuzehnte im Altger. zu 1/3, Weinzehnte theilweise ganz, im „neuen Altger.“ zu 1/3; Staat: Weinzehnte im Altger. zu 2/3, „im alten Altger.“ ganz, gr., kl. Zehnte im Altger. auf bes. Distr. Heuzehnte im Altger. zu 2/3; Schulstiftung Niedernhall:

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_199.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)