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1586–1590 war Graf Friedrich von Hohenlohe alleiniger Inhaber des hohenlohischen Antheils an K., da ihm Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Waldenburg auch seinen Antheil, den er von Hall erworben, abtrat.

1590–1610 gehörte der hohenlohische Theil von K. Graf Wolfgang, welcher von Hall 1592 die Burgmühle, 1598 alle hällischen Besitzungen, Komburger Lehen erwarb (s. oben Hall S. 284), 1601 die Zinse, Gülten und Gefälle der Herren von Crailsheim, welche frei eigen waren.

1608 vertrug sich Graf Wolfgang mit den Herren von Stetten wegen ihres Anrechts auf die Bestellung der Kirchenämter zu K.

Ihm folgte im hohenlohischen Besitz sein Sohn Kraft 1610 bis 1641, der von der Gemeinde K. 1632 für eine Schuld von 1900 fl. 33/4 Morgen 20 Ruthen in der Wildflur, die Mönchswiese, 4 Morgen 56 Ruthen auf dem Ballenwasen, die Seewiese, 171/2 Morgen 10 Ruthen im Häslein, 171/4 Morgen 24 Ruthen, das hintere Dörnich, bekam.

Krafts Bruder Georg Friedrich hatte von Gustav Adolf am 26. Febr. 1632 den mainzischen und würzburgischen Antheil an K. geschenkt erhalten, und 1633 zu Schrotsberg den Ganerbeneid geleistet und am 30. Sept. 1633 zu K. sich huldigen lassen, aber nach der Nördlinger Schlacht traten die alten Rechtsverhältnisse wieder in Kraft. Über den langwierigen Streit mit Komburg s. oben.

1664 und 1669 wurden mit den Herren von Stetten Verträge über die Pfarrgerechtsame zu K. abgeschlossen.

1676 erhielt Graf Johann Ludwig bei der Erbtheilung den hohenlohischen Theil von K. mit dem Schloß, Hollenbach, Dörrenzimmern etc. Er ließ die beiden alten Schlößchen abbrechen und 1679 das jetzige Schloß aufbauen und den Schloßgarten anlegen, wozu er Güter von K. Bürgern ankaufte. Nach seinem Tod suchte Würzburg das Schloß an sich zu bringen s. oben. Ihm folgte als Erbe der berühmte Wolfgang Julius von Hohenlohe, der sich mit dem Plan trug, ein Gymnasium illustre zu errichten, aber schon 1698 starb. Nun folgte Johann Friedrich bis 1702, der 1700 die Stettensche Besitzung erwarb, die jedoch 1716 gelöst wurden, und eine Stiftung von jährlich 25 fl. für die K. Armen machte.

1702–1708 regierten seine Söhne Karl Ludwig und Johann Friedrich gemeinschaftlich in K.

1708 kam der hohenlohische Antheil an K. in den Alleinbesitz von Graf Karl Ludwig, der öfters in K. residirte und 1738 das hohenlohische Landrecht einführte. Ihm folgte Johann Friedrich der jüngere, Fürst von Hohenlohe-Öhringen, 1756–1765, und 1765–1805 sein Sohn Ludwig Friedrich Karl, der 1802 Alleinbesitzer in K. wurde. Unter seiner Regierung wurde der Versuch gemacht, den mainzischen Theil an K. zu erkaufen, der aber zu keinem Ergebnis führte.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_288.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)