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Gemeindewald (1686). Für den Feldbau galt Flurzwang, auch Gerste durfte nicht im Brachfeld gebaut werden.

Der Ackerbau war nach einer Bitte der Gemeinde K. an den Bischof von Würzburg, der bei großer Theurung die Ausfuhr von Frucht aus seinem Land verboten hatte, gering, „da Künzelsau lauter Weingebirg und Wiesen und in der Höhe Waldungen habe“. Seit der Besitzergreifung Württembergs fiel die alte Verfassung und Ordnung K. hin, wie wir oben gesehen haben, und wurde das württembergische Recht eingeführt.


Kirchliche Geschichte von Künzelsau.
1. Vor der Reformation.

Die Pfarrei Künzelsau scheint schon bei der Schenkung der Mechtild von Stein an Komburg ca. 1090 bestanden zu haben. Zu ihr war der Stein eingepfarrt (cfr. die Urkunde von 1149 homines qui prius justiciae ecclesiae istius cesserant). Sicher wird in der Urkunde des Bischof Siegfried von Würzburg s. oben S. 278 ein parrochianus von Cunzelesowa erwähnt.

Mit Namen erscheint der erste Pfarrer in K. 1236, 1238, 1241 Diepertus plebanus W. U. III, 376, IV, 3 und sein Sohn Gottfried 1275 (W. F. 9, 78).

Nach der Bestätigungsbulle Papst Innocenz IV. vom Jahr 1248 hatte Komburg 1248 (W. U. IV) das Patronatrecht über die Kirche zu K. wie zu Steinkirchen. 1287 wurde dem Kloster Komburg die Kirche zu K. mit ihren Töchtern und Kapellen geeignet durch Bischof Bertold von Würzburg (Mon. Boic.).

1366 gab Urban V. seine Genehmigung dazu, daß Komburg das Einkommen der Kirchen zu Steinbach, Gebsattel, Thüngenthal und Künzelsau für seine Bedürfnisse benütze (Bauer Coll.). 1413 berief sich der Abt Ernfried von Komburg in einem Streit über die Besetzung der Pfarrei darauf, daß „die beständige Vikarie“ der Pfarrkirche zu K. dem Kloster ratione incorporationis, annexionis, unionis zustehe (Staatsarch.). Es ist auch von päpstlicher Seite schon 1390 anerkannt, daß Komburg collatio, provisio, praesentatio seu quaevis alia dispositio in der Kirche zu K. zustehe. Komburg sah sich genöthigt, nach heftigen Streitigkeiten 1478 die Inkorporation der Kirche zu K. von Papst Sixtus IV. bestätigen zu lassen (Wib. I, 138). Doch heißen die meisten Pfarrer noch plebani, auch rectores, obgleich ihnen rechtlich nur der Titel eines vicarius perpetuus zukam. Die Besetzung der Pfarrei machte große Schwierigkeiten, obgleich die Anforderungen an die Tüchtigkeit der Kandidaten keine großen waren.

1390 wird Konrad Staheleck zum Pfarramt in Künzelsau nach genauer Prüfung als tüchtig befunden, da er bene legere, bene

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_301.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)