Seite:Beschreibung des Oberamts Kuenzelsau I 444.jpg

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(Railhof). Aber Hohenlohe sprach die hohe Fraisch als Zugehör der Cent Langenburg an; Eberhard mußte sich 1569 2. Juni bequemen, dieselbe als hohenlohisches Mannlehen anzunehmen. W. F. 5, 48.

Als die ältere Linie des äußeren Hauses 1674 ausstarb, fiel Buchenbach an die drei Söhne Wolf Eberhards von Stetten, welche bis 1692 das Buchenbacher Erbe ungetheilt besaßen; aber 1692 bei der Neugründung der drei Linien: äußeres Haus (Johann Heinrich Söhne), inneres Haus (Johann Ernst), Buchenbacher Haus, kam Buchenbach an den baulustigen Wolf Christoph, der erst in Künzelsau, dann in Garnberg sich einen Sitz gebaut und nach Buchenbach zog. Sein Sohn Sigmund Heinrich erbaute 1715 das herrschaftliche Haus, das 1836 renovirt wurde.

1806 kam Buchenbach unter württembergische Staatshoheit. Das Patronat zur Pfarrei und Schulstelle steht den Herren von Stetten zu.


Kirchliches. Die Pfarrei galt in den alten Zeiten für bedeutend, da die vorreformatorischen Pfarrer häufig zugleich Dekane des Kapitels Künzelsau waren. Die Pfarrei hatte den ganzen Zehnten zu Wolfselden, Nitzenhausen, Büttelbronn, Holderbach und Spelt abg., nach der Reformation den großen Zehnten zu Wolfselden, den kleinen zu Nitzenhausen, 1/8 zu Heimhausen, den Heuzehnten zu Berndshausen, Büttelbronn, Railhof und Wolfselden. Außerdem hatte sie Gefälle zu Holderbach, Inderspelt (Unterspelt), Wolfselden, Rengershausen, Krautheim, Hohenrod (?), (Wienroth scheint Lese- oder Schreibfehler zu sein), Simprechtshausen, Mulfingen. Noch 1660 erhielt der Pfarrer unter dem Blutzehnten welsche Hühner (Pfarrakten). Die Kirche besitzt einen alterthümlichen Kelch mit der noch unerklärten Zahl 1572 und unten am Fuß 1662, und der Inschrift: H. G. H. M. V. L. G. V. S. (Hans Georg und Helene Marie v. Lichtenstein geb. v. Stetten), und H. E. S. V. S. (hic est sanguis verus salvatoris). Die Pfarrei war in der Reformationszeit eine Zeit lang in den Händen des Schultheißen Seb. Weber von Kirchensall, dessen Bruder (?) Hans Pfarrer war. Seb. Weber hatte einen Schuldbrief, welchen Götz und Konrad v. Stetten 1502 dem Pfarrer Hans Herolt zu Reinolzberg ausgestellt und dieser auf seinen Sohn, den Chronisten, vererbt hatte, 1538 an sich gebracht. 1541

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 444. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_444.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)