Seite:Bestättigung der traurigen Geschichte des P. Anians, nebst der Kerkergeschichte des P. Mansuet Oehningers, Capuciners zu Wirzburg.pdf/28

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biennalem, cum ieiuniis et diuturniore privatione utriusque vocis, fälschlich dichtent: ich sey nicht nur Contumax, sondern auch Notorius evulgator scripti iniuriosi, da er doch nicht einen einzigen obschon falschen Zeugen noch heut zu tage vielweniger in actis solches zu probiren, produciren kann. Er foderte von mir durch seinen Socium, so fern ich Hoffnung zur Erledigung haben wollte, daß ich schrifftlich bey P. Generali wiederruffte alle biß dahin gegen ihn und andern geführte Klagen, daß ich selber allesambt abschwörte, ihm schrifftliche abbitt propter contumaciam praetensam, et obiecta, censuras etc. thäte, und alle noch übrige documenta et Manuscripta luridica verbrennen ließe: Forcht und Gewalt nöthigte mich alles zu befolgen, obschon ex Can. iubemus. Can. imperiali l. 22. ff, quae vi met. caus. fiunt alles null und nüchtig zu seyn wuste: bey meiner Entlassung wurde von mir verlangt eine schriftliche Danksagung und Ratification unter Verheissung, die noch vorbehaltene Fasten in Wasser und brod wie auch privationem vocis zu remittiren, ich willigte in alles, weilen genugsam erfahren, daß in dem Orden wegen übler Einrichtung ohnmöglich eine Iustitz zu erhalten: man hilte aber nicht nur das gegenversprechen nicht sondern tractirte mich auch in Freyheit eusserst infam, und da ich dem P. General zwey an mich indessen geschriebene Brieff beantworten musste, darinnen naratione simplici absque actione resuscitata erzehlent, daß ich nun ex factis perpensis nicht