Seite:Betrachtungen über den Aufsatz von den Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, in des 2ten Bandes 3ten Hefte dieses Journals.pdf/10

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das, was er im eigentlichen Verstand nicht besitzt, versteuern muß. 5) Den Bauer trifft bey Völkermärschen das Personal-Quartier und die Verpflegung der Truppen, 6) der lästige Vorspann. 7) In katholischen Landen ist der Termin der manchfaltigen Mönchsorden, 8) der Bauer ist in Orten, wo kein solides Armen-Institut errichtet ist, der allgemeine Quartiergeber aller Bettelleute, von welchen er 9) ohnehin des Allmosens wegen hart geplagt ist. 10) Ausser den gewöhnlichen Frohnen hat er vielmahl 11) die herrschaftl. Bittfuhren, und nebst diesen 12) noch manches Fuhrwerk, für Beamte, Pfarrer, Schulmeister, Arme etc. auf dem Hals.[1] Betrachtet


  1. Das sind die Abgaben in den meisten Fränkischen Kreislanden bey weitem noch nicht alle, wenn man auch die mancher Grafen und Herren nicht nimmt, die sich, ganz wie in Frankreich, die Abgaben 2, 3, 4 Jahre voraus entrichten lassen, oder sie gar heraus exequiren. Man muß da bezahlen, was man nicht schuldig ist, was nicht einmahl mit Gewißheit zu bestimmen ist, ob man es irgend einmal schuldig werde. Andere bekannte Abgaben sind, das Besthaupt bey Sterbfällen, das Sterbhandlohn, wie im Bambergischen, diesem zufolge müssen oft die Kinder das ererbte Gut ihrer verstorbenen Eltern von 5000 fl. mit dem Handlohn von der ganzen Summe lösen, wenn gleich 2-3000 fl. Schulden auf demselbigen haften. Das Weggeld, der Accis, Rauchpfund, Grundzins,