Seite:Beylagen zu der Abhandl. von Lorenz von Bibra, Fürstbischoff zu Wirzburg.pdf/15

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vnser gebet vnd was wir guts vormogen – 
   den almechtigen ganz  
      
      
   Solches alles thun wir euwern
fürstlichen gnaden zu    
  
  

  Ebbtissin, Priorin und Nonnen im closter ror.
   (1502 mit andrer Hand.)“


Urk. VII.
Verzichts-Urkunde vom Jahr 1471 Hansens des Eltern von Bibra und Anton seines Sohnes an ihren Sohn und Bruder Wilhelm von Bibra über sein von ihm selbst erworbenes Vermögen.

Ich Hans von Bybra der Eltere vnd ich antonige von Bybra sein sone bekennen vnd tun kont offenbar allermeniglich für vns vnser Sone vnd Bruder vnd für alle vnser erbin das wir herrn wilhelm von bybra vnsern sone vnd Bruder wohlbedechtiglich zusage getan haben was er den fürsten ab verdyne vnd sie im gelt odir anders verschreyben oder gebin darum wollen wir oder vnser erbin keinen teyle an nemen oder fordern sondern er vnd sein erbin sollen sich des für sich vnd ir erbin gut