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Seite:Beylagen zu der Abhandl. von Lorenz von Bibra, Fürstbischoff zu Wirzburg.pdf/17

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vnd antoni von Bibra gereden für vns vnd vnser Sone Bruder vnd alle vnser erbin wider disen Briff vnd vorschreybung nit zu tun noch zu und schicken weder mit gerichten geistlich oder werntlich oder an gericht noch süst mit keynen andern sach wie by ymands erdenken mocht die dem uilgedachten wilhelm zu schaden kommen mochten alle grude vnd argelist hir inne gentzlich hindan gesetzt. Zu vrkund haben wir oftgedachte Hans vnd anthoni von bybra vnser iglicher sein eigen insigel für vns vnser sone bruder vnd für alle unser erben mit gutem wissen vnd vor rath an diesen briue gehangen der geben ist tausend virhundert vnd Im ein vnd Sibinzigisten Jar auf Sant Gallein tagk.

Mit den Siegeln Hansen vnd Antons von Bibra.


Urk. VIII.
Notifikations-Schreiben der Churfürsten des deutschen Reichs an Friedrich III daß sie seinen Sohn Maximilian zum Römischen König gewählt haben, von Wilhelmen von Bibra mit unterschrieben 1486.
 oder Wahl-Decret K. Maximilian I.

In Namen der heiligen Triualtigkeit, des Vatters, Sons vnd des heiligen geists, denn