Seite:Beylagen zu der Abhandl. von Lorenz von Bibra, Fürstbischoff zu Wirzburg.pdf/33

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lieben Herrn Geburth Vierzehenhundert vndt im zwey vndt Neuntzigisten Jharenn.


Urk. XII.
Bischof Lorenz belehnt Hannsen von Bibra mit Kleinbardorf. 1508.
(Extract aus dem Lehnbriefe.)

Lorentz, Bischoff zu Würzburg, nachdem Ihme der gestreng, Vest, sein Rath vnd lieber Getreuer, Hannß von Bibra, Ritter, den Sitz zu Kleinbardorff, wie der ietzt gebauet ist, vnd stehet, vnd künftiglich deßelben Orts, oder sonsten in der gantzen Marck daselbst aufgericht, oder gebauet werden mögt – oder würdet, mit thürnen, thoren, Mawern, Zwingern, Vorhöffen vnd Begriffen wie das alles vnd jeglichs Nahmen hatt, haben kan, soll vnd mag, sampt dem gantzen Dorff Kleinenbardorff, Voigtey, Dorffgerichten, Leuten vnd Güttern, Höffen, Häusern, Hofraithen, vnd Selden, Zinßen, Gülten, Lehenschaften vnd der gantzen Markunge, vnd den halben zehenden zu Dorff vnd zu Feld, auch Mühlen, Seen, Mühlstätten vnd Seestätten, Höltzern, Waßern, Wonne vnd Weyde, Weingärten, Aeckern, Wiesen, Schaaftrieb, vnd dem Gehöltz vnd Berg, der Wartberg genant, darzu auch Ius Patronatus praesentandi der