Seite:Beytrag zu einer statistischen Topographie des Teutschmeisterthums.pdf/15

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gethan worden. Das in der Hauptstadt jährlich von milden Stiftungen, und bey Jahrtagen oder Seelenmessen der Verstorbenen fallende Almosengeld hat man zu dem öffentlichen Fonds geschlagen, das fürstliche Rentamt gibt selbst eine ansehnliche Summe dazu her, und das übrige wird von den wöchentlichen Collecten bey den Einwohnern in der Stadt gezogen. Eben diese Einrichtung ist auch auf dem Lande getroffen.

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Bey Gelegenheit eines zweymahligen kurz auf einander folgenden Brandes in einem nahe an der Residenzstadt gelegenen Dörfchen ist 1790 eine eigene Brandschaden-Gewährungs-Gesellschaft errichtet worden, da vorher die meisten Einwohner in der Stadt ihre Häuser der Wirzburgischen Feuer-Assecuranz einverleiben ließen. Wie hoch sich bereits das Capital belaufe, ist mir zur Zeit noch unbekannt. Da auf dem Lande in kleinen Dörfern viele Häuser mit Stroh gedeckt waren, so hat die Regierung durch ein Decret vom 1. Aug. 1791 geboten, alle Strohdächer wegzuschaffen, und die Häuser, wenn sie noch Ziegel zu tragen im Stande sind, mit solchen zu decken. In eben diesem Decret ist auch der Befehl ergangen, daß alle gefährliche Kamine abgebrochen, und