Seite:Beytrag zu einer statistischen Topographie des Teutschmeisterthums.pdf/27

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Rath allda, die in dem Capitel turnirende Stelle eines Dechants nicht an, und nach einem zwischen dem Bischoff von Wirzburg und dem Teutschen Orden geschlossenen Vertrage darf nicht der Landdechant, sondern nur der Weihbischoff alle 12 Jahre visitiren, wobey er auch zu firmeln verbunden ist. Doch hat erst 1779 der letztverstorbene Dechant zu Lauda eine Visitation gehalten, der Weihbischoff aber bereits über 24 Jahre nicht allda gefirmelt. Indessen steht die Geistlichkeit des Meisterthums auch noch unter andern Bischöffen, je nachdem die Pfarren des Ordens in den Sprengeln derselben liegen. Diese Bisthümer sind Mainz, Worms, Constanz, Augsburg, Ingolstadt, Freysingen, Eichstädt etc. Dieß ist jedoch nur in Episcopalibus zu verstehen, und der Orden hat sonst durchaus die vollkommene Jurisdiction über seine Geistlichkeit; er kann alle einzelne Stellen besetzen, die Subjecte abrufen, wann und warum er will, und sie auch nach ihren Verdiensten behandeln. Es ist ein schönes, in allem sehr wohl bestelltes Seminar zu Mergentheim, worin für beständig 10 junge Männer gebildet, und mit allen Bedürfnissen reichlich versehen werden. Da die Balley Franken noch für sich bestand,