Seite:Beytrag zur Geschichte Lorenzens von Bibra, Fürstbischoffs zu Wirzburg und Herzogs in Franken.pdf/12

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um sich neue Vortheile abzugewinnen. Hanns, der Vater Lorenzens, ergriff diese Gelegenheit 1454 nach dem Tode seines Vettern, Wilhelm von Bibra, der die Untererbmarschallswürde geführt hatte, wirklich, die von der Kehre aus dem ihnen zukommenden Besitze zu verdrängen und sich ihn selbst zuzueignen. Das Geschlecht von der Kehre hatte es verabsäumt, innerhalb der vestgesetzten vier Wochen die Belehnung zu suchen. Hanns griff zu, setzte sich mit Gewalt in die mit der Marschallswürde verknüpften Güter, und behauptete sich aller Einwendungen des Geschlechts von der Kehre ungeachtet, als Erbuntermarschall in denselben bis an seinen Tod.[1]

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Man war in den vorigen Jahrhunderten zu wenig auf Geschlechtsgeschichte bedacht, als daß man jetzt, sogar bey dem Gebrauche der Archive, mehr als einzelne in den Urkunden und der Geschichte liegende Charakterzüge angeben könnte. Anton und Hanns von Bibra würden unter der Hand eines guten


  1. Man findet die sämmtlichen hieher gehörigen Documente in der Sammlung vermischter Nachrichten zur Sächs. Gesch. Th. XI. S. 133-147. Daß Hanns aber bis an seinen Tod in dem Besitze der Erbuntermarschallswürde geblieben sey, bescheinigt Urk. IV.