Seite:Beytrag zur Geschichte Lorenzens von Bibra, Fürstbischoffs zu Wirzburg und Herzogs in Franken.pdf/4

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Bekenntnißbriefe, den Schannat mitgetheilt hat, wird zwar nur der drey letztern Brüder, und des Antons hingegen als Käufers gar nicht gedacht.[1] Aber in allen nachherigen Verträgen, welche die großen, zwischen den Grafen von Henneberg-Schleusingen und dem Geschlechte von Bibra, als beyderseitigen Besitzern der Stadt Themar, entstandenen Irrungen veranlaßt haben, werden seine Söhne namentlich unter den Mitbesitzern der Bibraischen Hälfte als Contrahenten, sein ältester Sohn sogar als der vorzüglichste und kraftvolleste Vertheidiger der dem Bibraischen Geschlechte zukommenden Rechte angeführt. Ungeachtet diese wichtige Erwerbung für das Geschlecht nur temporär, und dem Grafen von Henneberg das Wiederkaufsrecht vorbehalten war, so blieb es doch bis 1443, also über ein halbes Jahrhundert, in dem vollen Besitze derselben[2] Kaum 10 Jahre darauf, 1453 kam das Schloß Osterburg durch Wiederkauf aufs neue in seine Hände, und blieb wieder bey zwanzig Jahre in denselben. In einem Zeitalter, in


  1. Schannats Fuldaischer Lehnhof; oder Clientela Fuld. S. 243 N. 121.
  2. Schultes diplomatische Geschichte des Fürstenth. Henneberg 1. Th. S. 333.