Seite:Beytrag zur Geschichte der Hexenprocesse in Franken.pdf/3

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1591 den 6 December hat man zu Langenzenn 5 Unhulden verbrennt, die 3 strangulirt und die 2 lebendig verbrennt.

(Dieses sind die fünf Unholden, welche nach dem hist. diplom. Mag. II B. S. 261 in Nürnberg sollen hingerichtet worden seyn. Allein es ist dieß zuverlässig nicht in Nürnberg geschehen, weil in den Nürnbergischen Malefizbüchern nichts von denselben steht, und Nürnbergische Chroniken, welche derselben Meldung thun, ausdrücklich Langenzenn als den Ort der Hinrichtung nennen.)

1592 den Sonntag nach Johannis hat man zu Schwabach 4 Unhulden verbrenndt, ein Hebam, eine Bierbrauerin, eine Wirthin, und eine Weberin.

1596 den 18 Nov. hat man zu Windsheim 7 Unhulden verbrennt. Die achte hat sich zuvor selber erstochen. Kurz zuvor seind deren auch etzliche verbrennt worden.

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Die Bestrafung der Hexen und Zauberer scheint erst in der letzten Hälfte des XVI Jahrhunderts häufiger geworden zu seyn.