Seite:Beytrag zur Geschichte der aufgehobenen Klöster in Franken.pdf/3

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da sie ohne Zweifel beygelegt, vnd noch zu finden sein.

 4. Clösterliche Kirchen vnd eingehörige Pfarren etc. Nach dem vor Alters vnd vor stifftung deß Closters, zue Langenzenn, ein Pfarr Kirchen vnd Früemeß gewesen, welche hernacher Anno 14.09. jn ein Closter Augustiner ordens verwendet worden, So haben zue solcher Pfarr Kirchen gehöret, wie noch neben der Statt Langenzenn, die Filialen mit Namen Roßendorff, welches etwa einen eigenen Pfarrer gehabt, jtem Laubendorff, Zauttendorff, Seukendorff vnd Seckendorff, welche Kirchen von hauß aus, durch deß Closters convent sind versehen worden, biß nach der Zeit, die Pfarr zue Roßendorff abgangen, vnd iezo durch einen Diaconum von Cadoltzburg aus, wie auch Zauttendorff durch den Diaconum primum in Langenzenn von hauß aus versehen worden, vnd sind Laubendorff vnd Seuckendorff zu Pfarren erhoben, vnd haben eigene Pastores bey sich wohnend bekommen.

 5. Es ist aber neben dem Closter Langenzenn, auch ein gemeine Bruderschafft der Land Priester, nach Besagung deß Clösterlichen Stifftbrieffs, von den herren Burggraven gestifftet worden, vnd sind mit Namen alle Kirchen vnd Pfarren, zum Capitul Langenzenn gehörig, außer Trauts Kirchen vnd Neuhoff, welche vorher das Capitul zu Windtsheim besuchet, vnd mitterzeit zue dem Langenzennischen