Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/52

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Sie haben aber auch zu Zeiten um eine erkleckliche Moderation gebeten, und sind deßhalb mit dem fürstlichen Hochstift vor dem Reichs-Hofrath in einem Proceß verfangen gewesen, der aber noch nicht erledigt ist.

Bey der Abrechnung behalten sie sich bevor, daß wenn sie bisher etwas über die Schuldigkeit bezahlt hätten, solches ihnen inskünftige in Aufrechnung zu stellen, vergönnt werden möchte, welcher Vorbehalt aber auch von Seiten des fürstlichen Hochstifts auf den Fall, wenn sie zu wenig entrichtet hätten, mit angehängt wird.

An diesen Beyträgen zahlt, so wie an allen öffentlichen Ausgaben, wo beyde Reichsdörfer gemeine Sache machen, Gochsheim 2/3, Sennfeld 1/3, zu Unterhaltung des Reichscammergerichts tragen sie aber nichts bey. Das fürstliche Hochstift hat die fraisliche Gerichtbarkeit in beyden Ortschaften; sie sind der Cent Carlsberg einverleibt, über die, so wie über die Cent Marktsteinach, ein gemeinschaftlicher Centgraf gesetzt ist, der gegenwärtig zu Mainberg wohnt.

Aus den Einwohnern werden aber die Centschöpfen genommen; deren drey in Gochsheim sind, und einer in Sennfeld; und die