Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/62

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Ehrthal, die dem Erz- und Bischöfflichen Stuhl zu Mainz und Wirzburg zwey erhabene und preißwürdige Fürsten gegeben hat, den so genannten Schloßhof, der von lauter Juden bewohnt, und von einem Verwalter dirigirt wird, mit der Vogteylichkeit.

Sonst besaß sie auch noch daselbst ein eigenthümlich zuständig gewesenes Haus, Hof und Scheune, der Neue- oder Obere Bau genannt, welcher aber im Jahr 1784 an das Reichsdorf mit allen zu demselbigen eingehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, wie alles bis daher ist genossen worden und darzu gehöret hat, um 2000 fl. rheinischer Währung verkauft wurde.

Da nun die freyherrliche Familie von Ehrthal vorher darin Schutzjuden gehalten hat, so wird er auch jetzt noch von lauter Judenfamilien bewohnt, denen das Reichsdorf einen förmlichen Schutzbrief ex iure cesso ausfertiget, und über sie die vogteyliche Gerichtbarkeit ausübt.

Auf solche Art ist also dasselbe zu Schutz-Juden gekommen, obgleich Bischoff Friedrich in dem mit der Stadt Schweinfurt im Jahr 1572 eingegangenen erstern Vertrag sich gegen dieselbe anheischig gemacht hatte, keinen Juden oder Jüdin