Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/77

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ohne einen von einem Mächtigern mit Autorität versehenen Vorsteher.

Ja ohne für einen oder den andern Theil, meiner Erklärung gemäß, Partey zu nehmen, so ist doch so viel gewiß, und jeder, der mit ihnen vertraut ist, würde dieses Urtheil mit unterschreiben müssen, daß ohne Schutzherrschaft und Reichsvogtey diese beyden Reichsdörfer nicht bestehen könnten, daß sie oft schon, bald für die Ortsobrigkeiten, bald für die Gemeinden, bald für die Parteyen Wohlthat geworden ist; und das soll ja auch nach der Intention Kaisers und Reichs ihr Endzweck seyn, und in dieser Voraussetzung ist ja auch der Abtretungsvertrag der Schirmsgerechtigkeit und Reichsvogtey über dieselbe vom Kaiser bestättiget worden.

Ja vielleicht würde ohne eine höhere Zwischenmacht ihre Unmittelbarkeit in Anarchie, ihre Freyheit in Zügellosigkeit ausarten.

Es kommt nur darauf an, daß die Reichsvogtey nicht zu weit extendirt werde; daß das fürstliche Hochstift nicht unter dem Mantel derselben diese beyden Reichsdörfer in das landesherrliche Interesse zu verweben suche; daß gerechte, billig denkende und ihrer