Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/80

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seyn kann, und doch einen Einfluß zu erlangen wünscht, oder die gemeiniglich mitfolgende Gabe nicht verschmäht, unnütze, unruhige und schlechtdenkende Einwohner beyder Ortschaften, (doch liest man schon in den Acten der ältesten Zeiten, daß Sennfeld mehr solche verwerfliche Leute habe, als Gochsheim) willig aufnimmt, zum Ungehorsam gegen ihre Ortsobrigkeiten und zur Untergrabung aller Ordnung verleitet, und daß diesen armen Dörfern manchmahl um eines elenden Fisches, oder um einer Tasche voll Gemüs willen vieler Tort, viele Kränkung an ihrer Verfassung geschieht, das gehört mit zu dem aussergerichtlichen Unfug, der zwar, wie eine Pest, nur im Finstern schleichet, dessen Abstellung aber, wenn sie den Muth hätten, ihre Klagen zu der Behörde dringen zu lassen, sie um so gewisser hoffen könnten, als die Würde der Reichsvogtey dadurch selbst herabgesetzt wird.

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Ihre Freyheiten waren freylich ehehin, ich will nicht sagen, in generibus; (denn sie hatten zu allen Zeiten einen Reichsvogt, zu allen Zeiten einen Centherrn über sich,) aber doch in speciebus größer; das heißt: die Reichsvogtey und die centbarliche Gerichtbarkeit hat sich nunmehr durch