Seite:Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdoerfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf.pdf/9

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Reichs ohnmittelbaren Communitäten, Gochsheim und Sennfeld contra das hochfürstl. Hochstift Würzburg et Consort. Mandati et Citationis, pto fractae pacis publicae vorkommen Fol. 7 S.

XI. Kurze doch gründliche Nachricht wie von jeher in dem Reichsdorf Gochsheim, ohnweit Schweinfurt verfahren worden, wenn bey Reichs-Schultheissen „deren Gerichtsmänner“ und deren sogenannten Stuhlbrüdere Veränderungsfällen, nach dem Schutzvertrag de 11ten Ianuar. 1575. und dem ohnvordenklichen Herkommen, auch in ältern Zeiten bereits erfochtenen Kaiserlich und Reichs Cammergerichtlich allerhöchsten Erkenntnissen zu gültigen Wahlen geschritten worden; dann was vor ohnbefugte Neuerungen seit kurzen dagegen zum äusersten Präjuditz der innerlichen Verfassung, und totalen Ruin derer Gemeinds-Genossen von einigen ihr Privat-Interesse lediglich zum Augenmerck habenden Gerichts-Leuten unternommen worden sind. Gedruckt im Jahr 1775. Fol. 11 S. (ist auch eingerückt in der Sammlung der neuesten Merkwürdigkeiten welche in das teutsche sowohl allgemeine als besondere Staatsrecht einschlagen, zweyten Bandes sechstem Stück Regenspurg 1775. bey Johann Leopold Monntag 4.) N. 37. dann die Fortsetzung davon in des zweiten Bandes siebenden Stück. (Regenspurg 1776.)