Seite:Bittschrift der Maria Kraushaar.pdf/2

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2. Div[ision]. den 12. Merz. 1813. N[umer]o 2049


Königreich Westphalen
30* Centimen[1]





Hochgebohrner Graf

insonders Hochgebiedenter Herr Minister des Inneren [2]

ad acta

<Handzeichen>
Cart[on] 34bas [3] [4]





Euer Exzellenz verzeihen es gnädigst, wenn ich es abermals

wage, Höchstdero Gnade fur meinen älsten Sohn, Friedrich Kraushaar,

zweiten Schullehrer der Stadt Wolfhagen, welcher als Conscribirter

des Jahrs 1791 auf den Listen des Cantons Rodenberg [5], Districts

Hanover, Departement der Aller[6], N[ume]ro 8 der Ziehungs-Nummer[7]

und jezt zum Marschiren aufgerufen ist, mir

unterthänig zu erbitten.

Es ist derselbe, wie mir durch mündliche Versicherung

des Herrn Staatsraths, General Director des öffentlichen[8]

Unterrichts, bekannt geworden, Höchstderenselben zur Befreiung





von

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Stempeltaxe eingehoben durch vorgestempeltes Papier.
  2. Gustav Anton von Wolffradt (* 1. September 1762 in Bergen auf Rügen; † 13. Januar 1833 ebenda), seit 1809 Innenminister und ab 1813 zusätzlich Justizminister des Königreichs Westphalen.
  3. Stempeltaxe eingehoben durch vorgestempeltes Papier.
  4. bas unsichere Lesung.
  5. Das Kanton Rodenberg ist eines der 12 Kantone des Distrikts Hannover.
  6. Der Distrikt Hannover ist einer der drei Distrikte, in welches das Departement der Aller unterteilt war.
  7. „Art. 22 Für jedes gegnwärtige Jahr sollen die Conscribierten einer jeden Klasse, [...] zu hunderten abgetheilt werden. [...] Art. 23 Jeder Conscribierte muß nach der Reihe zur Ziehung eines Zettels nach der Ordnung, wie er in der Liste eingeschrieben steht, aufgerufen werden.“, aus Bulletin des lois du Royaume de Westphalie: Gesetz-Bulletin des Königreichs Westphalen. Bd. 8, S. 70/71. Kassel 1808.
  8. „General = Director des öffentlichen Unterrichts". Baron Justus Christoph von Leist, Saatsrath (* 24. März 1770 in Rethem; † 30. April 1858 in Celle), General Director. Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811, S. 94.