Seite:Bohemiae Moraviae et Silesiae (Merian) 119.jpg

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Concordatis Germaniae Nationis noch unterworffen / gebrauchen / und geniessen auch ihres Rechts; und seyn dahero der höchsten Aempter und Würden / im Reich Teutscher Nation / allezeit fähig gewesen. Und haben dieselbe allwegen mit Fleiß dahin gesehen / daß ihnen ihre alte / von den Römischen Käisern und Königen / ertheilte Privilegia, ungeschmälert bestätiget würden. Es haben auch die Thumherren zu Prag ihre freye Wahl; wiewol sie auff die Böhmische Nation gerichtet ist; wie hievon Goldastus im 5. Buch vom Königreich Böheim / weitläufftig zu lesen. Es waren beyde Bischöffe Prag und Olmütz / vorzeiten unter dem Ertz-Bischoff zu Mayntz; der auch die Könige in Böheim zu salben und zu krönen gepfleget hat: Aber Käiser Carl der Vierte / als ein König in Böheim / hat es beym Pabst außgebracht / daß beyde Bisthümer dem Mäntzischen Stuhl Anno 1346. entzogen / das Pragerische zu einem Ertzbisthum erhöhet / und demselben das Olmützische / wie auch das neue / von gedachtem Käiser / zu Litomißl angerichte Bisthum / unterworffen worden. Georgius Braun / in Tomo V. Theatri Urbium sagt / daß der Ertz-Bischoff zu Prag / vom Pabst Urbano V. zu einem gebornen deß Päbstischen Stuhls Legaten / seye gemacht / und solcher Legation auch die Bischöffe Regenspurg / Bamberg und Meissen / mit ihrer Clerisey und Volck / unterworffen worden. Und gemeldter Goldastus schreibet auch cap. 4. pag. 579. daß der Ertz-Bischoff allhie ein geborner Legat seye / und sein Gebiet über die Exempte oder Befreyte / die allein den Pabst für ihren Oberherren erkennen / als Bamberg / Regenspurg und Meissen erstreckte; wiewol er sich der Exemtion halber / mit Regenspurg irret; wie dann selbiger Bischoff dem Ertzbischoff zu Saltzburg unterworffen ist; wie in der Topographia Bavariae vermeldet worden. Sonsten aber machet er Goldastus lib. 3. pag. 341. allein den Bischoff zu Olmütz / zu deß Ertz-Bischoffs zu Prag Suffraganeo; wiewol er hernach / am 583. Blat / den von Olmütz gantz eximirt; wie unten bey Mähren gesagt wird. Ist also zwischen der Legation deß Römischen Stuhls / und dem Böhmischen Ertz-Bisthum / ein Unterscheid zu machen. Er Goldast schreibet auch / daß Albertus Argentinensis erzehle / obgemeldter Käiser Carl der Vierte / habe das Bisthum Prag / zu einem Ertzbisthum / mit der Gerechtigkeit die Könige zu crönen / auß Haß gegen den Ertz-Bischoff zu Mayntz / Heinrich von Firneberg / erhöhet / und solches dem Mäyntzischen Joch entzogen; und nicht um Geld / vom Ertz-Bischoff Gerlaco Nassovio, das ist / gegen Uberlassung deß Städtleins Höchst am Mayn / und deß Zolls daselbst / erkaufft; wie Serarius wolle; welcher den Bruschium, und andere / mit Unrecht strafe. Käiser Ferdinand der Ander hat / zu Auffrichtung 4. Bisthümer in Böheim / die Nothdurfft verordnet / auch dieses Ertzstifft Prag mit 24. tausend Gülden jährlichen Einkommens bereichert; wie Lammormaini, von dieses Käisers Tugenden / im 25. Capitel schreibet; aber die angedeute Bisthümer nicht mit Namen nennet. In der Herbst Relation deß Jahrs 1630. stehet p. 23. daß höchstgedachter Käiser Ferdinand 4. Bisthümer in Böheim gestifftet / als / das 1. zu Pilsen / das 2. zu Böhmisch Budweiß / das 3. zu Leutmeritz / und das 4. zu König Grätz. Denen sey ein grosses Einkommen von dem Saltzhandel zugemacht worden; und in solche vier Theil seye nunmehr Böheim abgetheilet / und hergegen die übrigen Cräise / mit ihren Haupt-Leuten / cassirt: welches man dann mit den Bisthümern / sonderlich wegen obgedachter vorhin Bischofflichen Stadt Leutomissel / und weiln Carolus Carafa deß Bischoffs zu Teinitz gedencket / dahin gestellt seyn läst: aber wegen Auffhebung der Cräise / sehr anstehet; dieweil in den einkommenden Zeitungen noch allweil der Cräise / und gar nicht der Bisthümer / in welchen diß / oder jenes geschehen / gedacht wird. Siehe oben den Eingang dieses Tractats / und im übrigen / was höchstermeldte Ihre Röm. Käis. Majest. etc. nicht allein dem vorerwehnten Ertzbisthum allhie; wie auch dem Closter zu S. Jacob / S. Anna, S. Thomas, S. Maria ad Nives, den Capucinern / denen Bedienten in der Schloß-Kirchen / den Spitälen / den Geistlichen zu S. Agnes / S. Maria Magdalena / dem Abbt zu Emaus / dem Closter Carlshof / den Carmelitern / den Mönchen S. Francisci de Paula, und andern / und sonderlich den Jesuitern zu

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Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_119.jpg&oldid=- (Version vom 7.1.2019)