Seite:Bousset-S030.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Theodoret). Von dort her wird schon die alte syrische Nationalkirche ihr Urteil über das Buch bezogen haben. Die Nestorianer haben dann das Urteil beibehalten. Daß auch in der von der syrischen abhängigen armenischen Kirche sich Spuren der Verwerfung der Apk finden, kann nicht wundernehmen.

Auf die syrisch-palästinensische Kirchenprovinz scheint sich aber auch der Widerspruch gegen die Apk im wesentlichen beschränkt zu haben. In Aegypten, dem Heimatsland desselben, ist er bald verschwunden. Hier hat offenbar die Autorität eines Athanasius Bahn gebrochen. In dem Osterfestbrief von 367 nennt Athanasius am Schluß der kanonischen Schriften des neuen Testaments καὶ πάλιν Ἰωάννου ἀποκάλυψις (Zahn II 1, 212). Didymus, Cyrill von Alexandria, Nilus, Isidor von Pelusium erkennen sie an[1], auch die Kappadozier Basilius der Große und Gregor von Nyssa, ferner Epiphanius von Salamis. Andreas, Erzbischof von Caesarea in Kappadozien, schrieb im Anfang des sechsten Jahrhunderts einen Kommentar über das Buch. Er fühlt sich allerdings veranlaßt, im Prooemium eine Verteidigung der Apk voranzuschicken unter Berufung auf Papias, Irenaeus, Methodius, Hippolyt. Von späteren Kirchenvätern, welche die Apk anerkennen, wäre, seiner Provenienz wegen, noch Johannes Damascenus zu nennen (de fide orthod. IV,17 vgl. de haeres. 51)[2].

In der abendländischen Kirche herrschte dagegen von Anfang an Einstimmigkeit. Hippolyt hat die Schrift nach allen Seiten hin verteidigt. Er schrieb über sie einen verloren gegangenen Kommentar und bringt ausführliche Zitate aus ihr im Danielkommentar und in de antichristo (das Genauere s. unter Abschnitt IV). Der Kanon Muratori erwähnt die Apk an zwei Stellen. Einmal wird hier behauptet, daß Paulus seine Briefe in der Nachfolge des Johannes, der seine sieben Sendschreiben verfaßte, geschrieben habe. Zum Schluß heißt es: apocalypses etiam Iohannis et Petri tantum recipimus, quam quidam ex nostris legi in ecclesia nolunt. Auch im Kanon Mommsens steht die Apk unter den kanonischen Büchern. (Zahn II 1,144.) Den ersten erhaltenen Kommentar zur Apk schrieb ein Abendländer, der Märtyrer Victorin v. Pettau (ca. 303 †). Wenn Philastrius de haeresibus 88 die Apk unter den kanonischen Schriften nicht aufzählt, so ist das bei dem Schriftsteller, der de haeresibus 60 gegen die Verwerfung des Evangeliums Johannis und der Apk polemisiert, nicht zu begreifen. Zahn (II 1,237,3) zweifelt daher wohl mit Recht an der Echtheit jenes Kapitels. Es mag jedoch auch ein Fehler in der Textüberlieferung vorliegen. Ein lateinisches Kanonsverzeichnis, in dem die Apk fehlt, wäre etwas ganz singuläres. Rufin expositio in symb. 37 rechnet die Apk unter die kanonischen Bücher. In Afrika wird sie von Ticonius (vor 380) kommentiert. Im Reskript Innocenz’ I von Rom (405) (Zahn II 1,245), auf den Synoden von Hippo und Carthago (393. 397) ist sie anerkannt[3].


  1. s. die Stellen bei Lücke 629. 641. 642.
  2. Lücke 649. Zahn II, 295.
  3. Nachweise aus den Schriften des Lactanz, Hilarius, Ambrosius, Novatus, WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Commodian, Arnobius etc. s. bei Lardner, Credibility of the Gospels history (immer noch eine für die Kanonsgeschichte verwendbare reichhaltige Sammlung).
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Göttingen: , 1906, Seite 030. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S030.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)