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dem Drachensturz aus Kap. 12 heraus); die Grundlage von 13,11-18; 14,1-5 (der Pseudoprophet, Bewahrung der Versiegelten). In 14,14-20 findet W. das Ende dieser Apok., das Gericht (vgl. vor allem Völter, Erbes), an das er dann noch 20,1-21,4; 22,3-5 (tausendjähriges Reich, Endgericht, neues Jerusalem) und einige Verse des Abschnittes 22,8ff. anschließt. Diese Urapokalypse soll nach W. in der zweiten Hälfte der 60er Jahre geschrieben sein. – Vom Redaktor der Apokalypse ist aber ferner eine jüdische Apokalypse (11,1-13; 12,1-6.14-17; 13,1-7; 15-19; 21,9-27), die im Jahre 70 während des Ansturms der Römer auf Jerusalem geschrieben wurde, mit jener vereinigt. Diese jüdische Apokalypse ist kein Werk aus einem Guß, sondern eine Sammlung kleiner Weissagungen, die dem Sammler auf die gegenwärtige Krisis Bezug zu haben schienen. Diese kleinen von ihm aufgenommenen Fragmente sind: die sich entsprechenden Weissagungen von der Messiasgeburt 12,1-6.14-17 und der Messiasschlacht 19,11-21; vom Fall Babels (Grundlage von 17; 18) und dem neuen Jerusalem 21,9-27; endlich die Tiervision 13,1-7. Der Apok. letzter Hand hat diese beiden Quellen vereinigt, aber er ist auch für W. kein einfacher Redaktor, der mit der Schere arbeitet, sondern ein Schriftsteller, der selbst etwas zu sagen hat; dieser Apok. letzter Hand hat der Apk erst die Wendung einer Weissagung gegen das römische Imperium und den Kaiserkult gegeben. Er schrieb seine Apk in dem Bewußtsein, eine ältere Weissagung nur revidiert, vermehrt, gedeutet herauszugeben, und war der Meinung, daß diese Weissagung sich in seiner Zeit schon zu erfüllen beginne. Er hat so selbständig mit seinen Quellen geschaltet, daß diese sich oft kaum noch wiederherstellen lassen. So hat er die Briefschlüsse eingefügt, Kap. 4 stark interpoliert, 6,9-11 und 7 neu bearbeitet, aus den drei Wehen die sieben Posaunen gemacht, in 13,1-10.18 die Andeutungen auf Nero redivivus eingeführt und an einer Reihe von Stellen Hindeutungen auf den Kampf mit dem Tier und das Martyrium eingeflochten: 12,11; (14,1-5); 14,8-13; 15,2-4; 16,5-7.13-15; 17,6.14.15; 19,4-10; 20,4 u. s. w.

Als mehr oder minder entschlossene Verteidiger der Einheit der Apk sind demgegenüber zu nennen: Bovon, Revue de théol. et phil. 1887, 329-362. W. Beyschlag (gegen Vischer), St.-Kr. 1888, 102-138. B. sucht die Apk als eine einheitliche, in der neronischen Zeit geschriebene Schrift zu verstehen. Hilgenfeld, Z.w.Th. 1890, 385-468. H. suchte namentlich den judenchristlichen Charakter des Buches zu wahren. Er gibt Interpolationen in 1,1-3; 16,15; 19,8b.10b.13b; 22,18-20 zu. Kappeler war noch 1890 (Theol. Z. aus d. Schweiz, 26-32) der Meinung, daß Volkmar bereits alles Wissenswerte über die Apokalypse gesagt habe. Dann hat A. Hirscht („die Apk und ihre neueste Kritik“ 1895) mit Fleiß, aber ohne Methode versucht, die Aufstellungen der Kritiker Vers für Vers zu widerlegen. Ebenso der Katholik M. Kohlhofer, Bibl. Studien hrsgeg. v. Bardenhewer VII 4. 1902. Pressensé, Le siècle apostol. seconde période 1889, 333-347, läßt die Apk 69 entstanden sein, aber erst gegen Ende des Jahrhunderts ihre jetzige Redaktion gefunden haben. A. H. Blom (Th. T. 1883, 184-201 245-286; 1884, 541-551) hielt an der Einheit der Apk fest, und betrachtete nur Apk 17 als Nachtrag aus der Zeit nach dem Tode Galbas. B. Weiß gab unter Voraussetzung der Einheit eine kurze Erklärung nebst Text und textkritischen Untersuchungen. (Die Johannesapokalypse Leipz. 1891. Texte u. Unters. VII 1.) Th. Zahn, für den die moderne Literar-Kritik überhaupt kaum

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Göttingen: , 1906, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S117.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)