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Es ist das freilich ein allgemeiner Ausdruck (vgl. die paulinische Formel I Kor 15,18; I Th 4,16), der nicht direkt auf das Martyrium bezogen werden kann (falsch Züll. „um des Herrn willen“). Aber in der Zeit, in der der Apok. schrieb, wußte jeder, was er mit dem Satze meinte: „Selig sind, die von nun an im Herrn sterben“. Denn die große Mehrzahl derer, die in der nächsten Zeit in gläubiger Treue im Herrn sterben sollten, waren eben Märtyrer. Nur wenn man sich diese historische Situation vergegenwärtigt, versteht man die ergreifende Bedeutung der Stelle: ναί, λέγει[1] τὸ πνεῦμα (vgl. 2,7 etc.), ἵνα ἀναπαήσονται (ἀναπαύσονται)[2] ἐκ τῶν κόπων αὐτῶν. ἵνα hängt wahrscheinlich von λέγει ab: Ja wahrlich spricht der Geist, sie sollen ausruhen von ihren Mühen (Hltzm.-Win. 297 läßt ἵνα von ἀποθνήσκοντες abhängig sein). τὰ γὰρ[3] ἔργα αὐτῶν ἀκολουθεῖ μετ’ αὐτῶν (s. o. S. 168). Nach Dstd. sind die von den Gläubigen getanenen Werke selbst ein ewiges Gut für sie. Nach Hltzm. brauchen sie nicht noch einmal getan zu werden. Doch liegt hier wenigstens ursprünglich ein viel stärkerer Realismus der Vorstellung vor. Die guten Werke werden als Begleiter der Seele zum Gericht gedacht. IV Esra 7,35; Religion des Judentums 285. — Hier ist an das spezifische Werk und den spezifischen Lohn der Märtyrer gedacht. Die Märtyrer erwartet ein besonders herrliches Los. Sie nehmen teil am tausendjährigen Reich 20,6.

Exkurs: Den Kritikern haben diese Verse eine besondere Schwierigkeit bereitet. Sie gehn in ihren Urteilen aufs mannigfachste auseinander. Vischer, Schmidt beseitigen nur die christlichen Stücke: V. 10 ἐνώπιον τοῦ ἀρνίου, V. 12-13. Weyl. streicht V. 8, V. 12-13; V. 6-7 und 9-11 gehören nach ihm der Quelle ב an und standen unmittelbar hinter Kap. 13. Spitta streicht in V. 6 ἔχοντα – τῆς γῆς καί, in V. 10 καὶ αὐτός – τῆς ὀργῆς αὐτοῦ, καὶ ἐνώπιον τοῦ ἀρνίου; in V. 11 καὶ ὁ καπνός – ἀναβαίνει; οἱ προσκυνοῦντες bis Ende. V. 8. 12-13 werden ganz gestrichen. Den Torso weist er zu. — Völter hält 14,6-7 für einen Bestand der Urapokalypse; V. 8 in II für einen Ersatz für das ursprünglich hier ausgefallene Kap. 18, in III und IV für ursprünglich; V. 9-12 (13) für einen Einschub von demselben Verfasser, der Kap. 13 geschrieben hat (14,1-3.6—7.(8).14-20 gehören demgemäß zur Völterschen Grundschrift). Erbes verteilt ähnlich: 14,6-7.13 an die Apk. aus dem Jahre 62, 14,9b-12 an die Quelle von Kap. 13. 14,8.9a sei vom Redaktor eingeschoben. Weizsäcker nimmt in 14,6-13 eine eigne Quelle an. Sabatier faßt die Verse als Einleitung zu 14,14-20. Schön hält die Verse 14,9-13 für interpoliert mit Rücksicht auf Kap. 13. J. Weiß spricht V. 6-7 der Grundschrift, V. 8-13 dem Redaktor zu.

Aus dieser Ratlosigkeit der Kritiker geht hervor, daß innerhalb dieser Verse überhaupt kaum geschieden werden kann. Es ist vielmehr klar, daß


  1. Q Rel. (exc. An.¹ 38. 95) λεγει ναι; > ναι ℵ.
  2. AC αναπαησονται; Q Rel. αναπαυσονται; P An. αναπαυσωνται.
  3. Q Rel. (exc. 38. 95) δε.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1906, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S387.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)