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Wilhelm Stieda (Hrsg.): Briefwechsel Hildebrand Veckinchusen

oder im allgemeinen Wohnraum sein Nachtlager aufschlagen. Wenn er im letzteren Falle sein eigenes Bett mitbrachte, hatte er für dessen Aufstellung nichts zu entrichten. Er konnte auch ein Bett mieten. Die Verpflegung der Gefangenen geschah auf deren Kosten. Der Steinwärter mußte für gute Beschaffenheit der Speisen Sorge tragen: gutes Brot, gutes Bier, Suppe und eine Schüssel je nach der Jahreszeit in genügender Menge. Im übrigen war die Hausordnung streng. Würfel und „andere odieuse spelen“ waren den Insassen nicht erlaubt. Nur um das Getränk bei Tisch durfte gespielt werden. Zu den drei großen Festen des Jahres konnten die Inhaftierten durch Gnade des Fürsten und des Magistrats zeitweilig herausgelassen werden[1].

In diesem Kerker schmachtete Hildebrand vier Jahre. Das erste der in ihm abgefaßten Schreiben stammt vom 1. Februar 1422, datiert „Brugghe op den sten“. Ein aufrechter Mann, wie er war, ließ er sich durch sein Schicksal zunächst nicht niederdrücken. „Hebbe guden moyt unde lat uns Gode dancken van al“ schreibt er seiner Frau. „Mach my ghelyk unde recht scheyn, so wel ick met der hulpe Godes noch doent also utrychten, also dat ick vor Gode unde der meynen werlt wel bekant sin.“ Gelassen prüft er die Sachlage, inwieweit die Freunde ihm werden helfen können, Godeke Vasan, Ratsherr in Thorn, der an dem Geldgeschäft mit Kaiser Sigismund beteiligt war, handelte an ihm unrecht, insofern er von dem zurückerhaltenen Gelde den anderen nichts zukommen ließ. Hildebrand behauptete, noch größere Summen (grot ghelt) beanspruchen zu dürfen. Vor allen Dingen beschwert er sich bitter über die Haltung seines Bruders Sivert, der ihm hätte helfen können, aber vorgezogen habe, ihn seinem Schicksale zu überlassen. Indes er will doch nichts gegen ihn unternehmen, denn Uneinigkeit zwischen Brüdern und Freunden tauge nicht. „Darumme so moyten wy lyden so wy best moghen, my dunket dat et wol anders mochte sin met velle saken, alle man kommet nicht met den besten hirto. God vorgheve al mysdat[2]“.

Über Jakob Schottelers Haltung war er nachgerade ins klare gekommen. „Woy dat my Jacop Scotteler handelt hevet“ vertraut er seiner Frau an, „dat sal dy wol bet to weten werden dan du noch weten maghest“. Auch bei den Geschäftsfreunden fand das Vorgehen des rücksichtslosen Vlamen keine Zustimmung, „wie uch Jacop Schotteler also jaemerlichen vorkauft unde vorraeden haet“ schrieb ihm sein Neffe, Kornelius Veckinchusen, aus Köln am 31. Januar 1423[3], „daz ir noch gheiner van unsserme slecht nyee umme em vordient haet, doch daz ist my trouwelich leit.“ Wie ingrimmig Hildebrand selbst über Schotteler dachte, erhellt aus einer undatierten Aufzeichnung über einen Besuch, den ihm dieser im Gefängnis machte[4]. Die Meinung, daß ihm von Seiten Schottelers Unrecht geschehen sei, wurde

  1. Gilliodts van Severen Inventaire de la ville des Bruges I S. 277 bietet das Reglement des Steins von 1299? — Derselbe, Coutumes des pays et comté de Flandre. Coutume de la ville de Bruges (1875) enthält I S. 148 die Ordnung des Steins aus dem Ende des 15. Jahrhunderts und bietet verschiedene bemerkenswerte Fälle von Einsperrungen.
  2. nr. 319.
  3. nr. 348.
  4. nr. 473.
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: Briefwechsel Hildebrand Veckinchusen. Leipzig: S. Hirzel, 1921, Seite XXXIX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Briefwechsel_Hildebrand_Veckinchusen_XXXIX.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)