Seite:Buch der Bücher (Putjatin) 041.jpg

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Wesen und der Dinge mit göttlichem Sinne befördert! – Bestimmte Leistungen aber, über welche man in Gerechtigkeit mit einander überein kam, welche jedoch von dem einen, oder dem anderen Theile, nicht erfüllt wurden, verdienen keinen Preiß. Man kann es daher auch nicht Strafe nennen, wenn man, unter solchen Umständen, eine Preisertheilung versagt. Denn wenn, statt der gerechten Leistungen, Treulosigkeit und vollendeter Betrug ihr Unwesen treiben, so wird dadurch ja eitel Böses veranlaßt, und man ist vielmehr durch das Gewissen verpflichtet, solches zu unterdrücken, und zwar dadurch, daß man es eines jeden Preises für unwerth, oder für verlustig erklärt. – Gerechtigkeit werde anerkannt, und zuerkannt, in allen Verhältnissen des Lebens! Auch die erhabenste Güte, so wie ein himmlisches Erbarmen, setzen die strengste Gerechtigkeit voraus.


4. Seit ich denke und wirke; seit ich mehr oder weniger Vorgesetzter und Familien-Oberhaupt bin, habe ich niemals, einem innersten Triebe zufolge, irgend Jemanden bestraft. Überzeugte ich mich aber, daß es die Pflicht gebiete, hier oder da strenge Gerechtigkeit in Anwendung zu bringen, dann setzte ich sie auch sofort unerbittlich in’s Werk, und litt oft schmerzhaft selbst dabei. Der Erfolg dieses Verfahrens hat meinen

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Nikolai Abramowitsch Putjatin: Worte aus dem Buche der Bücher. Dresden 1824, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Buch_der_B%C3%BCcher_(Putjatin)_041.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)