Seite:Buch der Bücher (Putjatin) 112.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

als der, welcher in der gewöhnlichen Meinung der Menschen dafür gilt, und welcher oft so viel Willkürliches in sich enthält. Der Gerechte ist, als ein solcher, schon hinreichend beglückt, und also hochbegnadigt; der Bösewicht dagegen, als ein wirklich Unseliger, trägt in sich selbst die Verdammmung, welcher er nie zu entfliehen im Stande ist.

2. Wird aber irgend ein Bösewicht, nach göttlichen und menschlichen Gesetzen, sogar zur öffentlichen Hinrichtung verurtheilt, so handelt die Obrigkeit, in einem solchen Falle, im Namen des Staats, nach positiven und in der Endlichkeit höchst nothwendigen Gesetzen. Nie indeß sollte ein Mensch, als Mensch, zum Tode verurtheilt werden. Wenn aber je ein Frevler offenkundiger Schandthaten und Verbrechen überwiesen ist, so wäre es sehr wünschenwerth, daß ein solcher criminaliter vor seiner Hinrichtung erst ganz entwürdigt werde, und daß man ihn z. B. zum gemeinen Tiger, zur Hyäne, zum Scorpion, u. s. w. förmlich degradirte. Dann aber gälte es nicht mehr dem Menschen; sondern nur die niedrige Bestie, der verächtliche Lurch, das giftige Gethier würde aus dem Wege geräumt. Nie also würde ein Edler im Volke, ein Diener der Religion, u. s. w. auf dem Hochgerichte sein Leben verlieren; nie würde die Person und

Empfohlene Zitierweise:
Nikolai Abramowitsch Putjatin: Worte aus dem Buche der Bücher. Dresden 1824, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Buch_der_B%C3%BCcher_(Putjatin)_112.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)