Seite:Carl Schmidt, Nachruf auf Adolf von Harnack.pdf/2

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vor. Die jetzt erscheinende Arbeit von Herrn Lic. Gerke[WS 1]: „Die Stellung des ersten Clemensbriefes innerhalb der altchristlichen Gemeindeverfassung und des Kirchenrechts“ ist noch ein Vermächtnis des Heimgegangenen, die in den letzten Jahren seines Lebens zu seiner alten Liebe für die Urquellen des Christentums zurückgekehrt war und in geradezu rührender Weise in seiner Abhandlung: Einführung in die Kirchengeschichte. Das Schreiben der Römischen Kirche an die Korinthische aus der Zeit Domitians (I. Clemensbrief). Übers. und den Studierenden erklärt. Leipzig, Hinrichs, 1929 – von der für seine Schüler und Hörer unvergeßlichen Lehrtätigkeit an der Universität Abschied genommen hatte. Sein Tod hat hier wie überall eine unersetzliche Lücke hinterlassen, aber das soll uns nicht hindern, sein teures Vermächtnis hoch zu halten und weiter zu pflegen. Herr Prof. E. Klostermann hat sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, in die Redaktion einzutreten; seine Mitarbeit dürfte eine sichere Gewähr dafür bieten, dass die Leitung im Geiste des Begründers weitergeführt werden wird. Der Name Adolfs v. Harnack wird aber aere perennius mit den Tu.U verbunden bleiben.


Prof. Carl Schmidt als Redaktionsmitglied
J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig

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