Seite:Charakteristischer Zug des Ministers von Hardenberg.pdf/3

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sogleich von den Registraturen abverlangt, und so wird allen Klagen auf den Grund gesehen. Von den darauf ergehenden, die Beschwerden wo möglich abstellenden, Verfügungen, auch wenn sie an die Landescollegien gerichtet sind, erhalten die Bittenden immer Abschriften, und wenn ihrem Gesuch nicht willfahrt werden kann, so werden ihnen die Ursachen davon eröffnet. Manche glauben, daß bey dieser Behandlungsart viel leeres Stroh gedroschen werden müsse; häufig kommen Bittschriften über Sachen vor, die vor die Ämter oder vor die Collegien gehören, und bey diesen noch gar nicht angebracht sind; diese werden alsdann an die Behörden gewiesen. Häufig werden Klagen ganz ungegründet erfunden. Häufig werden Streitigkeiten, die schon seit zehen und mehr Jahren in allen Instanzen entschieden sind, und wobey sich gar nichts mehr sagen läßt, aufs neue angebracht. Freylich beruhigt sich der Bittende um so eher, wenn er es auch vom Minister hört, daß nichts für ihn zu thun ist; indessen verursachen die nöthigen mehrern Berichtserstattungen den Ämtern und Collegien allerdings Mühe und Zeitverlust. Um diesen Inconvenienzen, wenn man es so nennen mag, abzuhelfen, that unlängst der Regierungs-Advocat