Seite:Cohn Gleichungen elektromagnetischen Feldes bewegte Körper 1901.pdf/25

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Die Gleichung (34) können wir folgendermaßen interpretiren: Die Energie der Volumeinheit ist ; hiervon haftet der Antheil an der Materie derart, daß er ihre Bewegungen theilt. Abgesehen von dieser Fortführung der Energie findet eine Strömung derselben durch Strahlung im Betrage statt. Zu den bereits betrachteten Kräften treten neue Volumkräfte ; diese enthalten ebenso, wie die letzten Partialkräfte in die Geschwindigkeit als Factor; ihre Existenz ändert nichts an den in § 6 gezogenen Schlüssen. Endlich erhalten wir neben diesen Volnmkräften noch Oberflächen-Spannungen ; sie sind identisch mit den Spannungen der Maxwell’schen und der Hertz’schen Theorie.

Diese Interpretation der Gleichung (34) giebt der Strahlung den in (E) geforderten und in §§ 2–5 benutzten Ausdruck. Sie ist also eine für uns zulässige Interpretation – aber keineswegs die einzige. In der That ist willkürlich zunächst die Art, wie wir die in die Richtung von fallende Componente von in zwei Theile zerlegt haben. Ferner aber hätten wir die Größe , welche wir in die Form brachten, auch als mit vereinigt lassen können. Das heißt zusammen: wir dürfen die mitgeführte Energie um einen willkürlichen Betrag vergrößern, sofern wir nur um den gleichen Betrag auch die Normalcomponente der Oberflächenspannungen vermehren, und wir dürfen ferner, unter Aufgabe der Kräfte , noch den Betrag zu hinzufügen. Die oben gewählte Darstellung ergiebt den möglichst engen Anschluß an die Deutung, welche Hertz seinen Gleichungen gegeben hat.


Anhang.

In dem vorstehenden Abriß der Elektrodynamik haben wir uns darauf beschränkt, zu zeigen, daß sich alle Beobachtungen, welche die Abhängigkeit der elektromagnetischen Vorgänge von den wahrnehmbaren Bewegungen der Körper betreffen, in ein einfaches Gesetz zusammenfassen lassen. Dieses Gesetz, in Gleichungen formulirt, stellten wir an die Spitze unserer Betrachtungen. Aus ihm deducirten wir, was vorgehen müsse; und wir fanden unsere Deductionen durch die Erfahrung bestätigt. In dieser Darstellung ergab sich nirgends ein Anlaß, neben den ponderablen Körpern einen „Aether“ einzuführen; es genügte, anzunehmen, daß sich auch in einem von Materie freien Raum elektromagnetische Energie ausbreiten könne.