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Königreiches Sicilien vom Jahre 1812, u. s. w.

Groß und gewaltig ist die Regung des Zeitgeistes in Hinsicht auf constitutionelle Begründung des politischen Lebens der Staaten und Völker. Zurückzuweisen und lange hinzuhalten ist diese Regung nicht; so wenig, wie das Bedürfniß der europäischen Menschheit im Anfange des sechszehnten Jahrhunderts für die damals zur Sprache gebrachte und zur allgemeinen Volksangelegenheit erhobene kirchliche Freiheit.

Mögen immer die Castlereaghs die Habeas-Corpus-Acte suspendiren; mögen anderwärts die veralteten Formen voriger Jahrhunderte aus ihren Gräbern hervorgerufen und dem jetzt lebenden Menschengeschlechte, das sich gegen dieselben sträubt, von neuem aufgedrungen; mögen selbst von den Freunden repräsentativer Verfassungen nicht selten sehr unreife Behauptungen aufgestellt

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite X. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_010.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)