Seite:Constitution der europaeischen staaten 030.jpg

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Städte der Woywodschaften Volhynien und Belz. Zu dem Appellationsgerichte in Zytomierz gehören die Städte der Woywodschaft Kiow. Zu dem Appellationsgerichte in Kaminiec in Podolien, die Städte der Woywodschaften Podolien. Zu dem Appellationsgerichte in Drohyrzyn, die Städte der Woywodschaften Podlachien. Zu dem Appellationsgerichte in Posen gehören die Städte der Woywodschaften Posen und der Disticte Wschow. Zu dem Appellationsgerichte in Kalisch die Städte, die in der Woywodschaft Kalisch, dem Bezirke Konin und dem Bezirke Pysdr diesseits der Warte liegen. Zu dem Appellationsgerichte in Gnesen gehören die in der Woywodschaft Gnesen, dem Bezirke Konin, und den Bezirken Pysdr, jenseits der Warte liegenden Städte. Zu dem Appellationsgerichte in Sieradz gehören die Städte der Woywodschaft Sieradz des Bezirks Wielun. Zu dem Appellationsgerichte in Warschau gehören die Städte, die in dem Herzogthume Masovien und der Woywodschaft Rawa liegen. Zu dem Apellationsgerichte in Lenczyc gehören die Städte der Woywodschaft Lenczyc, Brzesc in Kujavien und Inowroclaw. Zu dem Appellationsgerichte in Plock gehören die Städte der Woywodschaft Plock, des Bezirks Zawskrzyn, und des Bezirkes Dobrzyn. Zu den Appellationsgerichten, die in Litthauen aufgestellt sind, als: Zu dem Appellationsgerichte in Wilna gehören die Städte der Woywodschaft Wilna, der Bezirk Oszmian, Lidzk, Wilkomirz, Braslav, der Woywodschaft und des Bezirkes Trock. Zu Grodno, die Städte des Grodner, Wolkowysker und Merecer Bezirkes. Zu Kowno die Städte des Herzogthums Samogitien, der Bezirke Kowno Prensk, und Upitz. Zu dem Appellationsgerichte in Nowogrodek, die Städte der Woywodschaft Nowogrodek und der Bezirke von Slonim und Sluczoresk. Zu Brzesc in Litthauen die Städte der Woywodschaft Brzesc und des Bezirkes Kobryn. Zu dem Appellationsgerichte in Pinsk gehören die Städte der Bezirke Pinsk, Zarenczyn, Mozyr und Rzeczyca. Zu dem Appellationsgerichte in Minsk gehören die Städte der Woywodschaften Minsk, Polock, Witebsk und des Bezirkes Orszan.

7. In diesen Städten werden alle zwei Jahre fünf Personen, adeliche oder unadeliche, oder begüterte Bürger,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_030.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)